Meine Schwiegermutter lebte im Pflegeheim und ist verstorben. Sie hinterlässt zwei Kinder,  und vier Enkelkinder. Zwei Monate vor Ihrem Tod wurde, nachdem das Haus verkauft wurde und der Erlös für die Pflegekosten verrechnet wurde, beim Sozialamt ein Antrag für Übernahme der Pflegeheimkosten gestellt. Da beide Ihrer Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen, möchte ich gerne wissen ob ich rein rechtlich für die Übernahme der Beerdigungskosten aufkommen muss und ob ich als Schwiegertochter verpflichtet bin dem Sozialamt mein Einkommen mitzuteilen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.