Sorry für die komplizierte Frage. Es geht um die Masernimpfpflicht ab März 2020. Ich arbeite im pädagogischen Bereich und mein Arbeitgeber möchte bis März einen Impfnachweis. Ich bin nicht gegen Masern geimpft und möchte mich auch nicht impfen lassen, bitte jetzt keine Diskussionen deswegen. Jedenfalls müssen laut Gesetz Personen, die vor Einführung der Impfpflicht schon eingestellt sind, den Nachweis bis 2021 bringen. Zu dem Zeitpunkt werde ich dort aber sowieso nicht mehr arbeiten, und müsste mich rechtlich ja dann nicht impfen lassen, oder? Kann mein Arbeitgeber es dann trotzdem von mir verlangen, dass ich es ihm bis März vorlege? Ich hoffe ihr versteht was ich meine und wäre über hilfreiche Antworten super dankbar!