Hallo,

Wir haben im Erdgeschoss ein Kosmetikladen seit 15 Monaten, der mit Gründerzuschuss vom Arbeitsamt bedient wurde. Seit dem 01.06. ist eine neue UG dazugekommen mit anderen Inhaber ( es geht sich um unternehmensbeteiligungen usw.)

Nun teilen beide 1 Klingel und einen Laden von 47 qm gemeinsam.

Es gibt keine neue Bemessungsgrundlage wegen Nebenkosten, heisst beide UG bezahlen 45 Euro im Monat an NK warm. Die restlichen Mieter, alle Singles und Arbeitnehmer ( 35qm) bezahlen zwischen 65 und 150 Euro.

Nun frage ich mich ob das so erlaubt ist, auch mit den zwei verschiedenen UG's, mit zwei verschiedenen Inhaber. Anmerken sollte man, daß das Kosmetikstudio nur sporadisch aufmacht. Manchmal ist das Geschäft tagelang geschlossen, auch jetzt wo die zweit UG ansässig sein soll, ist dort niemand.

Ich empfinde das seltsam und frage mich ob das so rechtens ist.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke vorab!