Rein rechtlich gesprochen gilt es hier deine Frage genau zu verstehen. Ich bin mir da nämlich nicht sicher ob du Nudisten, Naturisten und Exhibitionisten in einen Topf wirfst.

Im Strafgesetzbuch (StGB) § 183 ist dass deutlich definiert: Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich rate immer zu Vorsicht, wann immer ein FKk Bereich nicht explizit gekennzeichnet ist und besonders an Orten wie Spielplätzen, Parks ist äußerste Achtung geboten.

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