Ich bin in der Lehre zur Bankkauffrau und hatte aufgrund einer chronischen Erkrankung einen längeren Ausfall. In dieser Zeit habe ich den größten Fehler meines Lebens gemacht- eine Straftat begangen die mit 2 Jahren Gefängnis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde. Ich frage mich nun, ob man vor der Abschlussprüfung ein Führungszeugnis vorlegen muss, weil ich in diesem Fall meine Ausbildung höchstwahrscheinlich "umsonst" beende. Ich danke für jede Rückmeldung.