Das ausgesuchte Brautkleid gefälltt nicht mehr, vom Kaufpreis wurde die Hälfte angezahlt. Der Rücktritt vom Vertrag wird verweigert. Das Kleid wurde lediglich aus der Ausstellung heraus anprobiert, aber noch nicht geändert. Der Verkäufer weigert sich den Vertrag zu annulieren, bietet lediglich ein anderes Kleid zum gleichen Preis an. Ist die Vorgehensweise des Verkäufers rechtlich korrekt?