Ich wollte fragen, ob jemand weiß ob die Polizei bei einer Hausdurchsuchung, bei der keine Gefahr im Verzug ist, erst klingeln muss bevor sie die Haustür aufbrechen dürfen? Bitte wenns geht auch die rechtliche Grundlage dazu mit nennen. Und ob die Polizei dann für die Beschädigung der Tür aufkommen muss?
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