Hallo liebe Leute,

Wir würden gerne wie oben beschrieben an einer Zwangsversteigerung teilnehmen, wir fragen uns gerade, kann man bei Einsicht in die Versteigerungsakte (Grundbuchblatt) Abt. 3 eine offene Verbindlichkeit vom Voreigentümer übernehmen bzw. Mit kaufen?

Sprich es besteht eine offene eingetragene Grundschuld im grundbuchblatt abt. 3 von 5.000€ noch, das Grundstück wird im Verfahren für 1.000€ verkauft. Gehören mir dann die Verbindlichkeiten von knapp 4.000€ die ich einem bezahlen muss? Oder woher weis ich das eine Grundschuld bezahlt ist, obwohl sie nicht gelöscht wird??