Die Antwort vom Finanzamt stimmt so nicht, auch Kleinunternehmer können eine USt ID beantragen.

Alternativ kannst du die auch selbst direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

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War Erststudium.

Dann sind es Sonderausgaben und keine Werbungskosten. Sonderausgabe führen nicht zu einem Verlustvortrag.

Die Steuererklärung 2017 bis 2019 würde das Finanzamt daher ablehnen da Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Für diese Jahre könnte nämlich nur eine Verlust Feststellung durchgeführt werden. Da du keine Werbungskosten hattest hattest du leider auch keinen Verlust.

2020 bis 2023 kannst du noch Abgeben die Ausgaben fürs Studium können aber immer nur im entsprechenden Jahr berücksichtigt werden. Wenn du in den Jahren keine Steuern bezahlt hast bringt dir die Steuererklärungen nichts.

Wäre allerdings noch zu erwähnen das ein Masterstudium nach einem Bachelor als Zweitstudium gilt. Ich bin mir nicht sicher ob du das bei deiner Antwort zu meiner Nachfrage berücksichtigt hast.

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