Hallo, um eine Schreckschusswaffe zu kaufen muss man ja nur 18 jahre oder älter sein solange man sie nicht in der Öffentlichkeit mitführt.

wie sieht da die rechtliche Lage aus darf ich wenn bei mir eingebrochen wird von meiner waffe gebrauch machen oder das dann auch nicht?

Darf man die Waffe zuhause liegen lassen oder muss man diese auch zuhause sicher weg sperren.