WG-Zimmer - was benötigt das Amt?

Hallo zusammen,

und zwar habe ich ein WG Zimmer gefunden, welches mir das Amt bezahlt (SGBXII). Von den Kosten her es auch nicht überteuert. Hierzu musste der jetzige Hauptmieter ein Formular für mich ausfüllen mit allen Kosten. Nun habe ich einen Brief von meiner Sachbearbeiterin erhalten indem steht was sie noch benötigt:

1) Angabe der Grundmiete für die gesamte Wohnung im Hauptmietvertrag

Kann die Grundmiete auch im Untermietvertrag erwähnt werden, oder benötigt sie den Hauptmietvertrag? Der jetzige Hauptmieter möchte mir den Haupt-Mietvertrag nicht aushändigen, aufgrund von Datenschutz (Name, Adresse, Kontodaten vom Vermieter), bzw. möchte der Hauptmieter mir diesen nur aushändigen mit geschwärzten Stellen, das relevante würde man aber sehen wie die Grundmiete, m2 usw. Aber ich habe Angst, dass die Sachbearbeiterin dann denkt ich hätte etwas zu verstecken... aber ich kann doch den jetzigen Hauptmieter nicht zwingen, im schlimmsten Fall entscheidet er sich auch für jemanden anderen, und ich brauche dieses Zimmer wirklich dringend.

2) Bestätigung des Hauptvermieters, dass einer Untervermietung zugestimmt wird

Hauptvermieter = der Hauptmieter? oder der,, echte,, Vermieter???? Unter dem Begriff ,,Hauptvermieter,, finde ich keine Angaben. Im Hauptmietvertrag ist bereits geregelt und geschrieben, das Untervermietungen erlaubt sind, da die Wohnung schon von Anfang an als WG genutzt wird. Also würde ich den hauptmietvertrag dazu legen, wäre dies erkenntlich, oder nicht? Soll ich da schon direkt den Untermietvertrag mit senden - einfach nicht unterschrieben?! Oder kommt da wieder ein gesondertes Schreiben?

Es tut mir leid, aber irgendwie bin ich total überfordert mit den Amtsdeutsch, und hoffe einfach, dass ich schon bald wieder Arbeiten kann.

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich möchte es auch nur beiden Parteien recht machen (dem Amt und dem Hauptmieter der Wohnung).

Liebe Grüße

Recht, WG, Zimmer