Hallo zusammen.

In unserer Straße gibt es eine längere Haltverbotszone ausgewiesen durch entsprechende Beschilderung. Dann endet diese und es beginnen durch Markierung ausgewiesene Stellplätze an einem Fahrbahnrand. Dieser Bereich endet nach ca. 10 Stellplätzen. Dann kommt ein Bereich mit mehreren Hauseingängen und z. T. auch Garageneinfahrten in denen keine Beschilderung aber eben auch keine Markierung auf der Fahrbahn ist. Nach den Garagen dann wieder ein Bereich ohne Beschilderung aber mit Markierung auf der Fahrbahn für ausgewiesenen Stellplätze am Fahrbahnrand.

Beim stöbern fand ich dies:

"Ein Parkverbot ist dagegen auch ohne Verkehrsschild immer gegeben am Seitenrand, wenn Parkflächen bereits durch Verkehrsschilder und / oder Markierungen ausgewiesen sind."

Frage:

Gilt dann zwischen den zwei Bereichen in denen durch Markierung auf der Fahrbahn das Parken erlaubt ist ein Halt- oder Parkverbot in dem nichtmarkierten Bereich auch ohne das dies per Schild explizit ausgewiesen ist?