Ich habe im Internet auf eine Immobilienanzeige (die Wohnung wird vom einem Makler angeboten) reagiert, mit der Bitte um einen Besichtigungstermin. Als Antwort bekam ich vom Makler keine klare Aussage, sondern das Angebot, mir zunächst ein Exposé der Wohnung per Email zuzuschicken, hierzu solle ich ("aus Nachweisgründen") meine postalische Anschrift mitteilen. Mir kommt das etwas seltsam vor. Kann es sein, dass so Kosten für mich entstehen? Gibt es nicht seit letztem Jahr ein Gesetz, dass für Wohnungssuchende (zumindest wenn es sich um eine Reaktion auf eine Internetanzeige handelt) nichts mehr in Rechnung gestellt werden darf?