mir wurde ein Gutschein geschenkt. Der wurde nicht bezahlt aber ausgedruckt und mir gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen mit der mahngebühr des gutscheinaustellers. Ich habe für den Gutschein auch noch keine Leistung bekommen. Bin ich zur Zahlung verpflichtet und muss das Angebot des Gutscheins wahrnehmen? Wie ist es hier rechtlich mit der Willenserklärung?