Arbeitslosenversicherung bei SGB II § 16 i?
Ich habe eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit der Förderung nach § 16 i aufgenommen. Nun wurde mir mitgeteilt, das keine ALV für mich gezahlt wird. Ist das rechtens? Ich würde nach dem auf 2 Jahre befristeten Vertrag wieder ALg II -Empfänger werden.
Vielen Dank
Recht,
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