Nein, wird sie nicht
In Deutschland unterliegt die Schweigepflicht von Ärzt*innen strengen Regeln. Wenn eine 16-Jährige schwanger ist, dürfen die Frauenärztin oder der Frauenarzt diese Information grundsätzlich nicht ohne ihre Zustimmung an die Eltern weitergeben.
Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Eltern, es sei denn, es besteht eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Mädchens oder des ungeborenen Kindes, und das Mädchen ist nicht in der Lage, die Situation selbst zu bewältigen.
Generell sind Jugendliche ab 14 Jahren in Deutschland in der Lage, selbstständig medizinische Entscheidungen zu treffen, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen. Eine Ärztin oder ein Arzt wird also das Gespräch mit der 16-Jährigen suchen und gemeinsam mit ihr entscheiden, wie weiter verfahren wird.
Zusammengefasst: Ohne die Einwilligung der schwangeren 16-Jährigen dürfen die Eltern nicht informiert werden.