Als Es-Soldat kann ich Ihnen die Antwort geben: NEIN! Ein Soldat kann >>PRIVAT<< von der Polizei kontrolliert werden, aber sobald dieser als Soldat erkannt wird, ist die (Landes-)Polizei nicht mehr befugt! Bei einer Standart-Kontrolle hat die Polizei die Möglichkeit, die Feldjäger (Militärpolizei) hinzu zu ziehen, oder der ausgewiesene Soldat kann seiner Wege ziehen! Meistens wird hierbei auf die Feldjäger verzichtet, da das zusätzliche Bürokratie für die Beamten bedeutet! Anders ist es bei einer Straftat - hierbei ist die Polizei zwar befugt, den Soldaten „fest zu setzen“, jedoch sind hierbei (wenn man sich als Soldaten ausgewiesen hat) dennoch die Feldjäher hinzu zu ziehen und der Soldat zu überstellen!
(Meistens wird ein Soldat jedoch bei einer klaren Straftet nicht den Truppenausweis ziehen und sagen „ich bin Soldat; lasst mich gehen oder holt die Feldjäger!“ denn in diesem Fall würde der Soldat DOPPELT bestraft werden! Im Gegensatz zum regulär-zivilen, in dem man für die gleiche Straftat nicht doppelt bestraft werden kann, ist es im militärischen so, dass man hierbei sowohl zivil ALS AUCH dienstrechtlich belangt werden kann! -> selbst wenn eine zivile Strafe fallen gelassen wird, kann es dienstrechtlich Konsequenzen haben!

(Man hat durch den Truppenausweis den ein oder anderen kleinen Vorteil, aber man hat dadurch auch Verantwortung und dementsprechend können daraus auch Nachteile entstehen, sollte man sich nicht ans Gesetz halten!)

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