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Antwort
Unter 18 kann man zu höchstens 10 Jahren verurteilt werden. § 18 JGG. Also muss da mehr gewesen sein.
Unter 18 kann man zu höchstens 10 Jahren verurteilt werden. § 18 JGG. Also muss da mehr gewesen sein.
Ja, 3 Jahre und 4 Monate
Schule hat man, Abitur geht nur sehr selten