Antwort
Habe die Antwort im Internet gefunden.
Wichtig außerdem: In der gesamten Wartezeit darf der Betroffene jedoch keine MPU beantragen(!) oder durchführen lassen, einen Antrag auf Neuerteilung seines Führerscheins stellen oder eine andere Führerscheinklasse beantragen. Hierdurch verlängert sich die jeweils 10-jährige Tilgungsfrist und es entsteht eine jeweilige Einzelentscheidungskraft seitens der Fahrerlaubnisbehörde.