Hallo, ich möchte mit meinem Kleingewerbe (Online An- und Verkauf) neben ebay künftig auch auf kleinanzeigen.de verkaufen. Wie weise ich einen solchen (Bargeld-) Verkauf für die Buchhaltung/Finanzamt nach? Ich gehe davon aus, dass ich zunächst bei jedem Verkauf eine Rechnung erstelle und diese dann (online oder ausgedruckt?) dem Käufer zur Verfügung stelle.

Wie weise ich allerdings nach, dass ich für einen Verkauf tatsächlich Bargeld-Betrag XY erhalten habe (und nicht mehr oder weniger). Muss man bei Bar- bzw. Haustür-Geschäften deshalb neben einer Rechnung immer auch eine Quittung vom Käufer unterschreiben lassen, dass er mir Betrag XYZ gezahlt hat oder wie läuft das bei gewerblichen Kleinanzeigen-Verkäufen?

Auf den Seiten von kleinanzeigen.de ist das leider nicht näher beschrieben. Mir ist in vielen Jahren der (privaten) kleinanzeigen-Benutzung bei einem Ankauf noch nie eine Rechnung oder gar einen Quittungsblock begegnet... aber vielleicht hatte ich einfach dort auch noch nie mit einem gewerblichen Verkäufer zu tun?

Über höfliche/respektvolle, ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen.