Guten Abend,
Es geht um eine Glasversicherung (Hausratversicherung). Vorab, grobe Fahrlässigkeit und Kochfeld ist mitversichert.
Nun, ich war am kochen und mein Sohn hat , ohne das ich es gemerkt habe, die rechte Herdplatte angemacht, dann hat die Abdeckung Feuer gefangen und ist zersprengt.
Feuerlöscher genommen und das Feuer gelöscht. Herdplatte ist hinüber und die Abdeckung aus Glas ebenso
Nun weiß ich nicht ob ich es der Versicherung so melden kann (da es mein Sohn gemacht hat) ist es über die grobe Fahrlässigkeit versichert oder soll ich sagen, dass ich vergessen habe es auszuschalten?
Lieben Dank vorab