Paragraph 11 Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz?

Hallo erstmal,

ich betreue bereits seit meiner Kindheit verschiedene Pflegehunde. Je nach Wunsch des Halters/der Halterin, gehe ich mit ihnen Gassi, spiele mit ihnen oder leiste ihnen einfach nur Gesellschaft, gegen einen kleinen Erlös. Auch momentan gehe ich regelmäßig mit einem Pflegehund spazieren. Bei mir Zuhause betreue ich keine anderen Hunde.

Nun bin ich über diesen Paragraph 11 gestolpert und bin jetzt etwas verwirrt. Dort steht ja, dass Hundetrainer, die gewerblich arbeiten, dazu eine Erlaubnis vom VetAmt brauchen. Ich "verkaufe" mich jedoch nicht als Hundetrainer, sondern biete lediglich Betreuung und Gassi- Service an, in erster Linie als Ausgleich und ja, auch um mir etwas dazu zu verdienen. Bisher waren auch alle immer zufrieden mit mir und wissen/wussten auch, dass ich über keine derartige Ausbildung verfüge. Ich habe lediglich die oben genannten Erfahrungen durch eigene und Pflegehunde, einem Praktikum im Tierheim und 2 Praktika bei einer Physiotherapeutin für Tiere, durch Besuche in der Hundeschule und vom Agility.

Muss ich mir nun tatsächlich zwangsläufig eine Erlaubnis einholen? Kann ich meinen Pflegehund bis dahin weiter betreuen? Habe ich überhaupt eine Chance die Prüfung zu bestehen? Und wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor? Bin gerade etwas verzweifelt...

Schonmal im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Hund, Tierschutzgesetz, Hundebetreuung
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