Arbeitszeugniss-versteckte negative Beurteilung?

Hallo zusammen,

habe ein Arbeitszeugniss von der Firma erhalten, wo ich 10 Jahre tätig war. Ich weiß nicht wie ich einige Sätze bzw Formulierungen beurteilen soll.

Es würde mich freuen wenn einer der Erfahrung hat, vielleicht ein paar Sätze dazu sagen bzw. schreiben kann.

Ich möcht mich im voraus dafür bedanken.

Hier die Sätze:

Wir haben Herrn ...als bestens qualifizierten MA kennen gelernt, der sich äußerst engagiert. Er zeigte hohes persönliches Engagement und hervorragende Leistungsbereitschaft. Herr ... handelte sehr selbständig und entscheidungsfreudig und verfolgte beharrlich die gesetzten und selbstgesetzten Ziele. Auch unter Belastung, sei es durch Termindruck oder bei außergewöhnlich hohem Arbeitsanfall, erledigte er seine Aufgaben zügig und effizient, konzentriert, gewissenhaft und sorgfältig. Im Umgang mit unseren Geschäftsp. war Herr ... sehr kontaktfreudig, kommunikativ, offen und stets professionell in seinem Auftreten. Herr...erwarb sich aufgrund seines freundlichen und kooperativen Auftretens und seiner fachlichen Qualifikation schnell die Achtung und Anerkennung unserer Geschäftspartner und Kollegen. Sein Verhalten im Dienst war jederzeit vorbildlich. Herr...verlässt uns fristgemäß zum...... Für die ergebnisreiche und wertvolle Zusammenarbeit sind wir Herrn ... zu Dank verpflichtet, und wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihm. Für seine berufliche sowie private Zukunft wünschen wir ihm alls Gute, viel Glück und Erfolg.

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Das Zeugnis ist absolut kein "gut", sondern eher ein schlechtes Zeugnis mit vielen versteckten, teils aber auch sehr offenen negativen Beurteilungen.

Da Deine Frage aber schon ein paar Tage alt ist und bevor ich nun ausführlich antworte, vorab meine Frage: Benötigst Du noch eine weitere Antwort?

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Da es noch nicht Monatsende ist, wird es sich hier höchstwahrscheinlich NICHT um Dein monatliches Gehalt handeln. Ich vermute stark, dass Dir eine zusätzliche Zahlung überwiesen wurde. Allgemein auch bekannt als Weihnachtsgeld. Bevor Du hier nun grosse Wellen machst, frag freundlich im Personalbüro nach, was das für eine Zahlung ist, die Dir überwiesen wurde.

An einige der anderen Antwortenden: Ich halte es für äusserst bedenklich, in einem solchen Fall dem Fragenden den Rat zu geben, direkt einen Anwalt einzuschalten oder die Gewerkschaft zu beauftragen. Erstmal sollte der Betroffene selber im persönlichen Gespräch die Sache mit dem Chef/der Firma klären. Wenn man sich nicht einig wird und/oder die Firma im Unrecht ist, dann kann man immer noch rechtlich vorgehen. Ein persönliches Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Chef ist IMMER die erste Wahl bei Unklarheiten!

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Grundsätzlich bist Du als Mitmieter für die Pflichten aus dem Mietvertrag mitverantwortlich. Dies betrifft aber in erster Linie die Miete ansich, die Fürsorgepflicht für die Wohnung, die Übergabe in einwandfreiem Zustand, etc. In einem Trennungsfall wie Deinem muss man aber die Zahlungspflicht für Nebenkosten differenzieren, und zwar in verbrauchsabhängige Nebenkosten (bezahlt man meist an Drittanbieter) und in fixe Nebenkosten (--> bezahlt man an den Vermieter). Hast Du den Vermieter schriftlich über Deinen Auszug (mit Datumsangabe) informiert? Falls nicht: Sofort nachholen! Die Nebenkosten Wasser werden üblicherweise an den VM bezahlt. Wenn der VM über den Auszug informiert ist, dann wird ab dem Tag nach dem Auszug die Berechnungsbasis für die Abrechnung von 2 Personen auf 1 Person geändert, was den NK-Anteil für Wasser entsprechend senkt. Dasselbe gilt für Heizung. Falls aber Heizung über einen Drittanbieter direkt bezogen wurde (z. B. Gas über die Stadtwerke), dann sollte man am Auszugstag den Zählerstand ablesen und diesen den Stadtwerken mitteilen. Am besten, den Vertrag zu diesem Tag kündigen und die Ex muss dann einen eigenen, neuen Vertrag abschliessen. Diese Vorgehensweise gilt auch für Strom. Hast Du die Zählerstände für Gas (falls genutzt) und Strom am Auszugstag abgelesen? Ich befürchte mal, nein. Dann sofort nachholen. Besser jetzt einen Zählerzwischenstand als gar keinen Zählerstand. Mit diesem Zählerstand kannst Du der Ex dann nachweisen, dass jeder Verbrauch, der danach getätigt wurde, von ihr alleine zu bezahlen ist. Da Telefon und Internet sowieso über ihren Namen läuft, ist die Sache hier einfach. Ab dem Tag Deines Auszugs musst Du für diese Kosten ihr gegenüber nicht mehr aufkommen. Sie ist schliesslich alleiniger Vertragspartner mit dem Telefonanbieter.

Die fixen Nebenkostenposten wie z. B. Müll, Allgemeinstrom, Hauswart, etc., die an den Vermiter bezahlt werden - da siehts schlecht aus. Die musst Du bis zum Mietende mittragen. Das sind die festen Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig berechnet werden, sondern dem Wohnobjekt direkt zugeordnet sind.

Wenn Du inzwischen eine neue Wohnung hast, kannst Du dies auch mit dem neuen Mietvertrag sowie Deiner Einwohnermeldeamtanmeldung beweisen.

Was mich etwas irritiert ist, dass Du Dich darüber ärgerst, dass sie Dir Pay-TV schauen verboten hast. Du wohnst doch gar nicht mehr dort, kannst also dieses Pay-TV sowieso nicht mehr nutzen?

Ich hoffe, Du hast noch den Schlüssel zur Wohnung. Du hast schließlich zu 50% Fürsorgepflicht für die Aufrechterhaltung eines guten Zustandes der Wohnung. Wenn irgendwas passiert und Du nicht in die Wohnung kannst, weil Du den Schlüssel z. B. der Ex gegeben hast, kann Dich der Vermieter trotzdem haftbar machen für eventuelle Schäden.

Fazit: Alle Nebenkosten musst Du bis zum Mietende nicht mittragen, aber gewisse Nebenkostenposten schon.

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Wie schon die anderen schrieben, kannst Du hier nicht mit einer Abmahnung vorgehen, sondern musst einfach eine Mahnung schreiben. Text könnte wie folgt lauten:

Nach meinen Unterlagen wurde die Nebenkostenendabrechnung vom ..... in Höhe von Euro .... von Ihnen noch nicht beglichen. Ich fordere Sie deshalb auf, den noch offenen Betrag in Höhe von Euro .... bis spätestens 30.11.2012 auf das Konto Nr. ..... bei der .... (Bankname mit BLZ) zu überweisen. Nach fruchtlosem Verstreichen des Termins wäre ich leider gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtliche Schritte wären in so einem Fall die günstigeste Variante selber einen Mahnbescheid beim Amtsgericht zu beantragen. Kostet ab Euro 25,- aufwärts, abhängig von der Forderungshöhe.

Dass Du die Kaution bereits komplett ausbezahlt hast, war natürlich nicht so klug, da Du rund 10 % hättest einbehalten können. Es lässt sich jetzt aber nicht mehr ändern. Also: Mahnung schreiben, bis 30.11. auf Zahlung hoffen und falls nichts kommt: Mahnbescheid.

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Wenn Deine Ersparnisse mehr als Euro 10.000 betragen, lohnt ein Hartz4-Antrag tatsächlich nicht, denn der wird dann abgelehnt. Wenn Du weniger als 10.000 hast, solltest Du ihn stellen. Dann bekommst eventuell ALG 2 (Hartz 4) und dann läuft die Rentenzeit weiter und das Amt zahlt die Krankenkassenbeiträge. Eine freiwillige KV gibt es nicht mehr !! Es gibt inzwischen die KV-Pflicht. Deine Krankenkasse wird Dich demnächst anschreiben und direkt die KV-Beiträge von Dir anfordern. Die musst Du dann aus eigener Tasche bezahlen. Die Krankenkasse musst Du übrigens nicht informieren. Die bekommen die Info vom Ex-Arbeitgeber durch die Abmeldebescheinigung automatisch.

Arbeitslosmeldung solltest Du auf jeden Fall machen, auch wenn Du wahrscheinlich weder ALG 1 noch ALG 2 (Hartz 4) bekommen wirst. Sonst hast Du in Deinen Rentenunterlagen eine Lücke.

Hier noch ein Link-Tipp: http://www.elo-forum.org/

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HILFE! Mietvertrag mit Ex kündigen, sie will nicht kündigen aber ich soll zahlen!

Hallo ich habe ein Problem und zwar habe ich mit meiner jetzt ex Freundin zusammen einen Mietvertrag unterschrieben. sie will die Wohnung behalten aber ist sich nicht sicher ob sie sich das leisten kann deswegen wartet sie bis sie von einer Firma bescheid bekommt ob sie den anderen Job bekommt oder nicht. aber wir haben eine Frist das wir spätestens morgen kündigen müssen das wir bis zum 31.1. aus dem Vertrag raus sind ansonsten muss man noch länger drin bleiben. so und jetzt geht es weiter ... sie will nicht kündigen aber ich schon und sie will drin wohnen aber ich bin schon raus und weil ich mit im Vertrag steh will sie das ich für sie die Miete und Strom Wasser etc zahl weil ich laut ihrer jetzigen aussage nie miete oder so gezahlt hab. wenn sie es nicht zahlt muss ich ja und ich weiß nicht ob es sich lohnt da vor Gericht zu gehen weil ich nicht zahlen will obwohl sie drin wohnt und nicht ich. sie schreibt auch in Sms das sie mich benutzt dafür das ich da mit hafte und schreibt Sachen wie "du überweisst mir die miete oder wir sehen uns vor Gericht" und das es ihr das wert ist.

wie komm ich da am günstigsten raus und was kann ich tun?

miete ging immer von ihrem Konto ab dafür hab ich TWL (Strom Gas Wasser) und essen bezahlt damit es ausgeglichen ist. ich wohn wieder bei den Eltern, sie nur in der Wohnung aber wohnt solang bei ihrem Chef (mit dem sie was hatte was der Trennungsgrund ist) weil ich alle meine Sachen aus der Wohnung hab und diese fast leer ist.

will nicht der **** sein der die miete für sie zahlt nur weil sie das nicht machen will -.- sie möchte sogar mit absicht nicht morgen kündigen damit die frist ja verlängert wird das ich noch mehr zahlen muss...

helft mir bitte !

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Ich hatte selber auch mal so eine schei** Situation. Ich war aus der Wohnung raus, er blieb noch drin und drohte damit, keine Miete mehr zu zahlen, nur um mich zu ärgern.

Wenn beide im Mietvertrag stehen, sind beide haftbar. Das stimmt soweit. Allerdings gilt dies nur für die Forderungen, die der Vermieter hat. Also Miete, etc. Für Kosten wie Strom und Wasser, die Ihr ja offensichtlich an TWL bezahlt habt, gilt das NICHT. Alle Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung, Telefon, etc.) musst Du nur zahlen bis zum Tag Deines Auszugs. Ich hoffe, Du hast den TWL-Vertrag inzwischen gekündigt !! Einseitige Mietvertrags-Kündigung geht nicht, stimmt auch. Grundsätzlich kann Dich aber keiner zwingen, ein Leben lang für diese Wohnung zu bezahlen. Du müsstest aber gerichtlich eine Kündigungszustimmung erzwingen. Das dauert einige Monate und kostet auch Geld. Blöde Sache. Du musst also versuchen, Deiner Ex auf anderem Weg Druck zu machen. Hast Du noch einen Schlüssel zur Wohnung? Hoffentlich !! Falls nicht: Fordere ihn zurück. Solange Du Miete bezahlen musst und nicht aus dem Mietvertrag kommst, hast Du ein Recht auf den Schlüssel, aber auch die Fürsorgepflicht für die Wohnung. Sie wohnt bei dem "Trennungsgrund" und Eure Wohnung ist quasi leer? Oh man, die will Dir echt mächtig eins reinwürgen. Üble Sache. Ich hoffe, Du kommst da halbwegs heil wieder raus.

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Wenn das alte Forum gelöscht bzw. neu gemacht wurde, wundert es mich, dass man Deine E-Mailadresse damit noch in Verbindung sieht, da ja auch die Beiträge gelöscht sind. Schreib doch einfach mal den Seitenbetreiber an und frag, ob Deine E-Mailadresse bei denen gespeichert ist und dass sie die löschen sollen. Das Internet vergisst allerdings nie. Vieles bleibt im Cache drin, obwohl es längst gelöscht wurde.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann lösch Deinen E-Mail-Account bzw. die E-Mailadresse und leg Dir eine komplett neue E-Mail-Adresse zu.

Deine Sorge kann ich grundsätzlich verstehen, aber zum einen hast Du bereits die Zusage. Das ist schon mal gut. Zum anderen: Warte einfach ab, ob Du darauf angesprochen wirst. Und falls ja, kannst Du ja erklären, dass das eine "Jugendsünde" ist. Für sowas wurde noch kein Auszubildender geköpft :-)

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Was Israel4ever mit seiner Erklärung meinte: Klick mit der rechten Maustaste direkt auf den Text, der in der geschweiften Klammer steht. Dann geht ein kleines Menue-Fenster auf. Hier klickst Du dann auf "Feldfunktionen einschalten". Dann müsste der Code verschwinden und dafür dann aber der Link wieder aktiv sein. Wenn Du Word offen hast, drück einfach nur mal die F1-Taste. Dann geht die Word-Hilfeanleitung auf. Unter dem Stichwort "Feldfunktionen" findest Du in dieser Hilfeanleitung einige Informationen.

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Befristeter Vertrag, jedoch kündige ich vorher. Wie regele ich dies mit dem Arbeitsamt?

Hallo liebes Forum,

ich habe ein Problem bei dem ich dringend Hilfe benötige. Ich weiß nicht genau wie ich mich verhalten soll und freue mich über eure Antworten!

Zunächst mal die Ausganslage. Ich arbeite in einem Unternehmen und habe dort bis Ende des Jahres einen befristeten Arbeitsvertrag. Ich weiß bereits sicher dass ich dort nicht bleiben möchte auch wenn ich eine Vertragsverlängerung angeboten bekomme (evtl. sogar unbefristeten Vertrag). Ich fühle mich dort sehr unwohl und halte es nicht mehr aus (asiatisches Unternehmen - Gründe sind vielfältig). Ich suche derzeit eine Stelle ab dem 01.01.2013, weiß aber noch nicht ob es klappt. Grundsätzlich muss ich ja jetzt (3 Monate im Voraus) das Arbeitsamt über die drohende Arbeitslosigkeit informieren.

Jetzt ist die Sache folgendermaßen:

Ich habe für Dezember eine 1-monatige Reise nach Australien geschenkt bekommen um bei einer Hochzeit dabei zu sein (Flüge, Unterkunft, etc. alles bereist gezahlt und gebucht). Daher werde ich bereits zum 01.12.2012 bei meiner Firma kündigen und nehme den Verdienstausfall für diesen Monat gerne in Kauf (Urlaub hätte ich niemals für 4 Wochen bekommen!). Da ich noch keinen Job ab dem 01.01.2013 habe, muss ich derzeit davon ausgehen dann erstmal arbeitslos zu sein.

Folgende Fragen habe ich:

  1. Wenn ich mich jetzt ab dem 01.01.2013 arbeitslos melde, würde ich ja ab dann Arbeitslosengeld bekommen. Aber wie ist es wenn ich bereits ab dem 01.12.12 selbst kündige? Beginnt ab dann die 3 -monatige Sperre?

  2. Was ist wenn meine Firma mir einen unbesfristeten Vertrag ab dem 01.01.13 anbietet und ich ablehne? Werde ich dann ebenfalls ab dem 01.01.13 für 3 Monate gesperrt?

  3. Wie regele ich es mit dem Arbeitsamt dass ich im Dezember nicht da bin. Muss ich das überhaupt mitteilen oder kann ich es dabei belassen, dass ich ja sowieso ab dem 01.01.13 arbeitslos bin. Wie wäre es dann aber z.B. mit Krankenversicherung in dieser Zeit?

Ich hoffe Ihr könnt mir hierbei helfen und Tips geben. Danke vorab.

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zu 1.) Ja, dann beginnt die Sperrung direkt ab 01.12. Wenn es die erste Sperre bei Dir ist, sind es vermutlich nicht 3 Monate, sondern nur 3 Wochen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher!

zu 2.) Nein, hier wirst Du nicht gesperrt, denn Du hast momentan einen befristeten Vertrag. Das heisst, das Ende des Vertrages steht bereits fest. Demnach muss der Vertrag auch nicht gekündigt werden. Ob Du eine Verlängerung oder ein anschließendes unbefristetes Angebot ablehnst, spielt keine Rolle. Du solltest dem AA von diesem Angebot dann aber nichts erzählen.

zu 3.) Das ist sehr heikel. Wenn Du erst ab 01.01. arbeitslos gemeldet bist, musst Du das dem AA nur bedingt mitteilen. Bei arbeitslos ab 01.12. musst es auf jeden Fall mitteilen und ich gehe stark davon aus, dass das AA Dir diese 4 Wochen Australien verweigern wird, denn das AA muss Dir das vorher (!) genehmigen. Wenn Du selber zum 01.12. kündigst, gibt es auf jeden Fall eine Sperre !! Und dann bist Du auch nicht krankenversichert. Dies könnte für ein Visum tatsächlich schwierig sein.

Ich sehe hier nur 2 Möglichkeiten:

Versuch Dich mit dem Arbeitgeber zu einigen, dass er Dich bis zum 31.12. ohne Gehalt beschäftigt lässt. Ich befürchte aber, dass die das nicht machen werden, denn so was machen nur die wenigsten Firmen gerne. Und Asiaten sind sowieso Arbeitstiere. Die hätten dafür erst recht kein Verständnis. Die andere Möglichkeit wäre, zum 01.12. kündigen, beim Arbeitsamt aber erst zum 01.01. arbeitslos melden. Ist allerdings auch heikel, denn auch hier hast Du dann keine Krankenversicherung. Du müsstest Dich für diesen Monat selber versichern. Kostet etwa 150,- bis 200,- Euro. Es kann Dir auch passieren, dass die Tante vom AA Dich dann im Januar böse anmault und evtl. doch eine Sperrung versucht. Da Du ja für das neue Arbeitslosengeld eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers brauchst und der dort dann als Vertragsende den 30.11. reinschreibt, kriegt das AA das auf jeden Fall mit. Sei also darauf gefasst.

Krankschreiben lassen und dann 4 Wochen nach Australien ist ganz gefährlich. Davon rate ich dringend ab !! Angenommen, Dir passiert dort dann was (Unfall, Virus, etc.), dann darf die Krankenkasse ihre Leistung verweigern !! Was bedeutet, dass Du alle Kosten selber tragen musst. Das kann ganz schön teuer werden im Ausland.

Aber mal by the way......dauern die Hochzeiten in Australien tatsächlich 4 Wochen ???? woooow ;-)

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Ich vermute, Du willst, dass Logo, Kapitel und diese Linie in der Kopfzeile (also am ganz oberen Rand des Dokuments) auf jeder Seite auftaucht.

Einfachste Lösung:

Im Menue oben auf "Ansicht --> Kopf- und Fußzeile"

Links in der ersten Zeile setzt Du das Logo hin (über "Bild einfügen"), dann 2 mal die TAB-Taste drücken (die mit den 2 Pfeilen). Nun müsstest Du am rechten Rand der Zeile sein. Hier schreibst Du das Wort "Kapitel" und drückst die ENTER-Taste.

In der zweiten Zeile schreibst Du 4 Unterstriche (SHIFT-Taste zusammen mit der Taste mit dem "-"). Das Ergebnis sieht dann so aus: ____ Direkt danach drückst Du die ENTER-Taste und schwups, wird aus den 4 Unterstrichen automatisch eine horizontale Linie :-)

Es gibt noch eine 2. Möglichkeit über "FORMAT" und ""Rahmen und Schattierung", aber die ist etwas aufwändiger. Wenn Du also nur eine simple Querlinie haben willst, dann nimm die einfache Variante.

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Grundsätzlich erstmal: Du kannst nicht selber entscheiden, ob Du austrittst oder nicht. Es gibt seit 01.04.2007 die Krankenversicherungspflicht. Wenn Du bisher arbeitslos gemeldet warst (ALG 1) und nun in ALG 2-Status gerutscht bist, aber kein ALG 2 bekommst, dann bleibt die Versicherung trotzdem weiter bestehen und die Krankenkasse wird sich direkt bei Dir melden und nun von Dir direkt die Monatsbeiträge einfordern, weil das Arbeitsamt ja keine Beiträge mehr überweist. Diese Beiträge sind allerdings reduziert und liegen bei rund 130-150 Euro im Monat (normaler Beitrag liegt bei rund 260 Euro). Wenn Du unter 23 Jahre alt bist, dann können Dich Deine Eltern bei sich mitversichern, ohne Zusatzkosten. Wenn Du über 23 Jahre bist, musst Du Dich selbst versichern und dann auch aus eigener Tasche bezahlen. Wenn das Amt Dir kein ALG 2 zuspricht, weil Du angeblich von Deinen Eltern profitierst, dies aber anscheinend nicht stimmt, dann verlang von Deinen Eltern eine schriftliche Bestätigung, dass sie für Deinen Lebensunterhalt nicht aufkommen können. Wenn Du noch zuhause wohnst und dort auch ißt, duscht, etc., dann bekommst Du tatsächlich nichts vom Amt. Du kannst dann mit der schriftlichen Bestätigung Deiner Eltern trotzdem versuchen, dass das Amt Dir wenigstens die monatlichen Versicherungsbeiträge bezahlt. Falls sie das nicht tun, Deine Eltern Dir das Geld nicht geben und Du selbst es auch nicht bezahlen kannst, dann beantrage bei der Krankenkasse einen Aufschub. Du bist dann zwar nur Not-versichert (reduzierter Beitrag), hat aber den Vorteil, dass Du die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen kannst, sobald Du wieder verdienst. Wenn Du hier jetzt gar nichts unternimmst, kommen noch zusätzliche Mahngebühren, Zinsen und evtl. sogar Vollstreckungskosten hinzu, denn die Beitragspflicht bleibt bestehen. Ob Du nun selber Einkommen hast oder nicht.

Zum Thema Selbständige: Auch Selbständige unterliegen dieser Versicherungspflicht seit 2007. Sie können also nicht mehr entscheiden, ob sie eine Krankenversicherung haben wollen oder nicht.

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Was Kleobolus geantwortet hat, ist nicht richtig!

"Managing Director" ist nichts anderes als die engliche Übersetzung von "Geschäftsführender Gesellschafter", häufig auch simpel als "Geschäftsführer" ausgedrückt. Einen Geschäftsführer bzw. Managing Director findet man z. B. in einer GmbH oder einer KG. Eine AG hat Vorstände, die im englischen als "CEO" bezeichnet werden. Nur ein "Manager", also ohne den Zusatz "Director", ist die englische Übersetzung eines Abteilungsleiters und wird hier in Deutschland auch bereits häufig als Titel für einen Abteilungs- oder Bereischleiters verwendet. "Director" darf sich nicht jeder "Heini" nennen, denn ein Director ist im Normalfall der Geschäftsinhaber oder zumindest ein Teilhaber eines Unternehmens. Das heisst, er hat ein gwisses Unternehmerrisiko zu tragen. Jemand mit so einer Verwantwortung kann wohl kaum irgendein "Heini" sein, geschweige denn sich selber einfach als Direktor titulieren.

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Was ist das denn für eine dubiose Aussage von der ARGE, dass Du nur kündigen darfst, wenn Du einen Job mit einem höheren Verdienst gefunden hast??? Das würde ja bedeuten, dass Du nicht kündigen darfst, wenn Du einen neuen, aber niedriger bezahlten Job gefunden hast? So ein Quatsch !! Ist doch Deine Entscheidung, wenn Du den Job wechselst und dort weniger als vorher verdienst. Grundsätzlich kann das der ARGE doch egal sein, ob der neue Job mehr oder weniger Geld einbringt. Sie müssen den Job doch nicht bezahlen.Ich habe auch mal einen Job selber gekündigt, wegen extrem vieler Überstunden und sehr langen Arbeitszeiten, die jenseits der gesetzlichen Regelung waren. Zuerst hat mir das Amt eine Sperre verpasst. Daraufhin musste ich dann ja eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die geprüft wurde und beim AG Rückfrage gehalten wurde. Und nach einigen Monaten kam dann die Nachzahlung. Die Sperre wurde also nachträglich aufgehoben. Wie gesagt, das war "nur" wegen extremer Arbeitszeiten und Stunden. Bei Dir sind ja viel schlimmere Fakten auf dem Tisch. Ich rate Dir, führe eine Art Tagebuch über Deine Arbeitseinsätze. Mit Datum und Uhrzeit, wann der AG was gemacht hat, also die negativen Sachen wie Beschimpfung oder Mobbing. Notiere Dir möglichst genau den Wortlaut und den Ablauf. Wenn es Dir möglich ist, mache es auch noch für die bereits geschehenen Ereignisse. Mit diesem "Tagebuch", wenn es regelmässig geführt wurde, hast Du sehr gute Chancen, keine Sperre zu bekommen, denn die Arbeitsgerichte sehen regelmässige Tagebuchaufzeichnungen als Beweis an. Ergänzend wäre es auch noch gut, wenn Du Zeugen benennen könntest, die den einen oder anderen Vorfall als Augenzeuge miterlebt haben und bestätigen können.

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Beziehung fühle mich verarscht?!

Hallo ich brauch mal euren rat. und zwar ist gestern folgenes passiert: ich wollte mich mit meinem freund treffen aber er hat abgesagt mal wieder -.- (haben uns jetzt schon 4 wochen nciht gesehen) er meinte er hat kein bock raus und dann haben wir nachmittags getelt und er war total komisch am tele so kalt kam so vor als ob wir uns kaum kennen :( dann meinte er das er raus geht mit dseinen jungs. geht seit einer woche schon komisch zu :( und dann meinte er abends das er sich nciht sicher ist mit beziehung weil er zu wenig zeit hat abe rer meinte auch das er mich liebt und dann kam er mit pro und contra liste erstellen und die soll entscheiden ob wir zsm bleiben oder nciht da meinte ich das ich da nicht mit mache das enttäuscht mcih i-wie esehr das er eine pro und kontra liste entscheiden lassen will :( und dann habe ich schluss gemacht und er war dann total piisig -.- und später kam er bei skype on und meinte das er mich liebt und vermisst dies und das halt und er meinte er sagt mir heute wie es mit uns wieter geht dann habe ich ihn heute drauf angesprochen er meinte dann sag ich dir abends aber dann kam er mit ruf mich auf handy morgen an dann sag iches dir :-Ö und dann schrieb er i love you und ging off und wenn ich ihn auf handy anrufe geht er nicht ran -.- er sagt das er mich liebt aber i-wie komme ich mir langsam echt verarscht vor -.- achja nicht zu vergessen er meinte können uns ja nächstes w treffen und ich meinte wieso ? er will aber nur für das eine kommen :( zum F*** **

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Was Dein sogenannter Freund mit Dir macht, sieht verdächtig nach der Warmhaltetaktik aus. Warmhalten für schlechte (Sex-)Zeiten. Er hat seit 4 Wochen keine Zeit für Dich, aber für seine (Zocker-)Freunde schon? Einmal sagt er, dass er Dich liebt und das nächste Mal, dass er nicht weiss, ob er Zeit für eine Beziehung hat? Meine Meinung: Den kannste vergessen! Das sieht für mich verdächtig danach aus, dass er seit geraumer Zeit vom Zockerfieber gepackt ist und den Bezug zu Dir als Partenrin verloren hat. Ab und zu kommen vielleicht wirklich mal gewisse Gefühle für Dich in ihm hoch, aber von echter Liebe kann man hier nicht reden. Ich denke ganz und gar nicht, dass DU etwas falsch gemacht hast, sondern dass er schlichtweg in einer Zockerphase ist. Und da muss er selber wieder rausfinden.

Ich weiss, das muss hart für Dich sein, aber ich kann da nachfühlen. Ich hatte auch mal so einen Freund. Ist schwer, sich von ihm zu trennen, aber glücklich wirst Du mit ihm nicht, wenn Du bei ihm bleibst. Dein Unterbewusstsein sagt Dir ja selber schon, dass er Dich offensichtlich verar...t. Lass das nicht mit Dir machen!

Andere Mütter haben nettere Söhne ;-)

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Wenn der Bodenbelag (Teppich, Laminat, Parkett) bei Mietbeginn bereits in der Wohnung war, gilt er automatisch als mitvermietet. Es ist nicht notwendig, dass dies erst ausdrücklich im Mietvertrag als mitvermietet festgelegt sein muss. Die Gerichte sehen als Abwohnungszeitraum bei einem Bodenbelag mittlerer Qualität 10 Jahre an. Bei hoher Qualität auch schon mal bis zu 15 Jahre. Wenn nach 10 Jahren der Belag eindeutig abgenutzt und verschlissen ist, kann man den Vermieter auffordern, dass er den Belag erneuert bzw. bei Parkett, dass er abgeschliffen wird. Vor Mietbeginn bereits vorhandener Bodenbelag zählt bei Verschleiß nicht zu den Schönheitsreparaturen. Demnach also nicht zu den Reparaturpflichten des Mieters. Der Mieter muss allerdings den Bodenbelag pfleglich behandeln und Teppich z. B. regelmässig reinigen.

Nachzulesen z. B. hier: OLG Hamm, Az. 30 REMiet 3 / 90 und Az. 213 C 501 / 97

Wurde die Wohnung ohne Bodenbelag vermietet und der Mieter verlegt selber einen Bodenbelag, dann darf der Vermieter bei Auszug die Entfernung verlangen.

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Ganz subtil erklärt bedeutet Implementierung im Softwarebereich die Einbindung des Programms in eine bestehende Struktur, also z. B. einem Netzlaufwerk oder die Koppelung/Verbindung mit einem anderen Programm. Es kann aber auch die Einbindung einer neuen Softwarestruktur in eine bestehende bedeuten.

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Du hast sie vermutlich zu lange gekocht. An einem Eierkocher kann man die Kochzeit entsprechend der Eigröße einstellen. Je größer das Ei, umso länger die Kochzeit :-)

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Ich tippe mal auf einen defekten Stossdämpfer, der nicht mehr korrekt federt oder vielleicht sogar festsitzt und dadurch das Rad irgendwo am Radkasten schleift. Das könnte dieses ffft-Geräusch verursachen. Vibrieren im Radraum ist auch meist ein Zeichen für nicht oder schlecht ausgewuchtete Räder. Am besten in eine Werkstatt Deines Vertrauens fahren und das prüfen lassen ;-)

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