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Hi Honiwepe, also ein guter Freund von arbeitet bei der Polizei und ich hbae ihn gefragt was er dazu sagt. Es ist so das du auch deinen selbstgebauten Anhänger mit dem Fahrrad auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darfst, weil dein Fahrrad keinen Motor hat. Anders verhält sich das bei beispielsweise Rasentraktoren zum mähen der Wiese etc., die über einen Motor verfügen, die aber natürlich kein Kennzeichen, wie ein Roller etc. besitzen. Dieser Rasentraktor darf also nicht im Straßenverkehr benutzt werden. Also wie gesagt, du darfst deinen FAhrradanhänger problemlos im Straßenverkehr benutzen, trotzdem würde ich dir eine umfassende Reflektorbeleuchtung empfehlen. Gruß vom King :)