Ist Vertragsbeginn = Belieferungsbeginn? Stromvertrag, Vertragsrecht, Voltera E2D

Hallo Leute! Ich zerbreche meinen Kopf über diese Frage und konnte bisher keine Antwort finden.

Einige Stromanbieter erwähnen in den AGB's explizit, dass der Vertrags mit Beginn der Lieferung beginnt. Andere lassen es aus. Ich vermute aber, dass es in dieser Hinsicht eine gesetzliche Regeleung gibt.

Hintergrund ist Folgendes: Strom Discounter bieten einen Neukundenbonus von bis zu 25%, welcher nach 1 Belieferungsjahr ausgezahlt wird. Dies in Komnbination mit einem 12 monatigen Vertrag, welcher sich bei Nichtkündigung, um 1 weiteres Jahr verlängert.

Sind Vertragsbeginn und Belieferunsgbeginn nicht identisch, dann wird der Kunde so indirekt gezwungen 2 Jahre zu bleiben, sonst muss er auf diesen Bonus verzichten. Sind sie aber identisch, so kann man ohne Probleme nach einem Jahr kündigen und den Bonus mitnehmen.

Wer hat da Erfahrung gemacht?

Ich würde nämlich gerne zu Voltera (Energy2Day) wechseln und die haben es nicht im AGB stehen. Am Telefon sagte mir die Dame, dass Vertragsbeginn und Belieferungsbeginn identisch sind, aber solange ich es nicht Schwarz auf Weiß habe, muss ich leider misstrauisch bleiben. Zu dem stuft die Verbraucherzentrale Berlin die netten Leute nicht als ganz seiös ein bzw. als "vermeintlich günstige Anbieter", was ich widerum nicht ganz verstehe, weil sie von den Vergleichsportalen gut bewertet werden. https://www.vz-berlin.de/stromanbieter--aufgepasst-bei-billiganbietern-3

Hoffe auf einen erkenntnisreichen Austausch!

Liebe Grüße!

Strom, Recht, Stromanbieter, AGB, BGB, Vertragsrecht, klausel
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