Meine Cousine hat eine Wohnung gemietet, in deren Mietvertrag steht: "Die wohnung wird mit nackten, tapezierfähigen Wänden, d. h. mit nicht ausgeführten Tapezier- und Lackierarbeiten vermietet. Nach Bezug sind diese Arbeiten vom Mieter durchzuführen. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist die Wohnung wieder mit nackten, tapezierfähigen Wänden zurück zu geben". Sie hat nun in bunten Farben (rot, blau, grau und gün) die Wände direkt gestrichen. Ich habe die Befürchtung, dass sie bei Auszug nun Ärger bekommen könnte. Sicher bin ich aber nicht.
Mietwohnung - nackte Wände direkt streichen erlaubt?
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