Wie kann ich für meine Kinder ein Konto eröffnen, wenn mein Ex sich weigert?

Ich bin seit 8 Jahren geschieden und habe kein alleiniges Sorgerecht für meine Kinder (17 und 15). Ich habe eine Vollmacht, die alles umfasst, was auch beim alleinigen Sorgerecht dabei wäre - mit einer Ausnahme. Ich darf alleine keine Bankgeschäfte für meine Kinder tätigen. Dazu brauche ich immer die Unterschrift meines Ex-Mannes.

Jetzt wollte ich für meine Kinder endlich Girokonten auf der Bank eröffnen. Meine Tochter macht nach den Ferien ein Jahrespraktikum im Rahmen der FOS und bekommt eine Praktikumsvergütung. Die soll ja irgendwo hingehen. Mein Sohn will in den Herbst- und Weihnachtsferien einen Ferienjob machen. Das Geld soll ja auch irgendwo hingehen.

Mein Ex-Mann ist Amerikaner und wohnt auch in den USA. Er weigert sich, mir eine Kopie seines Ausweises bzw. seines Passes zuzuschicken. Jetzt hatte er mir, nach monatelangem Drängeln, eine Kopie seines Waffenscheines geschickt, da dort auch Name, Adresse und ein Bild drauf sind. Die Bank wollte jetzt alles Unterlagen fertig machen und will von ihm aber einen offiziellen Ausweis oder seinen Pass vorliegen haben. Den rückt er aber nicht raus. Er schickt es noch nicht mal direkt an die Bank. Macht er einfach nicht. Und das nur, das weiß ich, um mir eins auszuwischen.

Wie kann ich jetzt ein Konto eröffnen? Lohnt es sich, an das Gericht zu gehen und da einen Antrag zu stellen, dass ich das darf? Ich weiß, dass er einfach nur quer schießt, weil er kann. Wie sehen meine Chance bei Gericht aus, dass da irgendetwas, und das relativ zügig, gemacht wird?

Bank, Sorgerecht, Recht, Konto eröffnen
Wie wird die Praktikumsvergütung einer Minderjährigen auf den Unterhalt angerechnet?

Meine Tochter (17 Jahre) fängt nach den Sommerferien eine Fachoberschule an. Dabei muss sie im 1. Schuljahr (11. Klasse) ein Pflichpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum dauert das komplette Schuljahr. Sie geht während der Schulzeit 3 Tage arbeiten und 2 Tage zur Schule, während der Ferien arbeitet sie jeden Tag, hat aber auch die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Für dieses Praktikum bekommt sie eine monatliche Vergütung von €240,00 - auf die sie sich auch schon total freut, da sie ab September mit Ihrem Führerschein anfangen will und mich mit diesem Geld beim bezahlen des Führerscheines unterstützen möchte.

Ich bin seit vielen Jahren geschieden und bekomme meinen Unterhalt für meine beide Kinder (ihr Bruder wird jetzt 15) über das Jugendamt, da mein Ex-Mann im Ausland lebt (lange Geschichte). Jetzt muss ich der Beistandschaft des Jugendamtes melden, dass meine Tochter weiter die Schule besucht und auch, dass sie ein Pflichtpraktikum macht und dafür auch noch (ist ja auch nicht selbstverständlich) eine Vergütung bekommt. Die meisten Praktikanten bekommen während diesem Pflichtpraktikum für die FOS einen feuchten Händedruck als Dankeschön. Geld ist hier nicht selbstverständlich.

Kann mir diese Praktikumsvergütung nun auf Ihren Unterhalt angerechnet werden? Ich bekomme im Höchstfall €330 Unterhalt jeden Monat. Ich verdiene ok, aber das extra Geld wäre schon toll, da sie sich damit vieles selbst finanzieren könnte. Und auch noch ein nettes Taschengeld hätte.

Bevor ich das Jugendamt involviere hätte ich gerne erst mal gewusst, wo ich stehe.

Schule, Unterhalt, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Ausbildung und Studium
Verkauf über Ebay-Kleinanzeigen - Versandschaden am Paket, was mache ich jetzt?

Ich habe für meine Eltern über Ebay Kleinanzeigen eine Küchenmaschine verkauft. Komplett neu, noch nie benutzt, steht seit Ewigkeiten einfach nur im Keller in der Ecke. Die Kiste hatte von außen ein paar Macken, die Maschine war allerdings in einem Top-Zustand. Käufer hatte vorher deswegen auch angefragt. Eigentlich wollte ich nur Selbstabholer machen, aber auf WUNSCH DES KÄUFERS habe ich dann verschickt. Geld kam per PayPal und 2 Tage später ging die Maschine mit Hermes raus. Mein erster Hinweis auf einen schwierigen Käufer hätte sein müssen, dass 3 Tage nach dem Geldeingang schon die erste Anfrage kam, warum die Maschine noch nicht da ist. Dann war die Maschine da und hatte einen Transportschaden. Der Käufer hat mir Bilder geschickt und verlangt nun von mir eine Rücknahme der Maschine, sein Geld zurück und Rückerstattung seiner Rücksendekosten. Meine Antwort war, dass die Maschine verschickt werden sollte und dass er, als Käufer, bei Hermes einen Schadensfall melden muss. Wir haben ordentlich verpackt und sogar extra noch draufgeschrieben: Vorsicht zerbrechlich. Der Käufer sieht nicht ein, dass er den Schadensfall melden soll. Das muss ich machen. Hat er damit Recht? Er ist der Käufer und jetzt der Eigentümer der Maschine. Er muss den Schadensfall melden, vor allem, weil auf dem Formular auch eine Bankverbindung für eine Rückerstattung der Schadenssumme angegeben werden muss. Wie verhalte ich mich hier?

Eins weiß ich jedenfalls, das war der letzte Versand. Bei mir gibt es nur noch Selbstabholer!

Kleinanzeigen, Verkauf
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