Eins der am weitesten verbreiteten Missverständnisse lautet: Bis zu 30 Sekunden darf man Musikstücke verwenden, danach wird es kostenpflichtig. Dieser Irrtum hat seinen Ursprung vermutlich in den in vielen Musikshops üblichen 30 Sekunden, die man in einen Titel reinhören kann. So oder so: Es bleibt ein Irrtum. Musiktitel, die GEMA-geschützt sind (und das ist im Regelfall alles, was auch nur halbwegs benannt ist) darf ohne eine Lizenzierung nicht verwendet werden. Entweder also eine GEMA-Lizent erwerben – oder eben sich nach GEMA-freien Alternativen umsehen.

LG

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Wie meine Vorgänger: ohne Briefmarke (Das Deutschlandradio, ZDF, ARD zahlt das)

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