Wie hier schon oft gesagt, liegt es vermutlich am Blick und an der Starre. Das hat immer etwas Totes an sich, das einem Angst macht oder machen kann.
Antwort
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Im BGB sind die "ehelichen Pflichten" als Beischlaf, Wohngemeinschaft und eigentlich auch Kinderkriegen festgelegt.
Zwingen kann man damit allerdings niemanden - Das Gesetz wurde festgelegt, um den Ehepartnern eine Garantenpflicht aufzuerlegen, dem jeweils Anderen zu helfen, wenn dieser in Not ist.
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