soweit mir bekannt ist, besteht eine " eheliche pflicht ". diese umschreibt die pflicht zum ehelichen beischlaf. vielleicht bin ich blöd, ich verstehe das nicht. wie kann man zu etwas verpflichtet sein, das intim ist. wenn jemandem nicht nach gewissen aktivitäten zumute ist, kann dazu doch nicht verpflichtet werden. oder sehe ich das falsch ? kann also das recht auf die einhaltung dieser pflichten vor gericht eingeklagt werden ? wenn ja, wie oft im monat besteht diese pflicht ? gibt es eventuell einen musterprozess ?