Hallo, ich habe innerorts ein kl. Haus/Gärtchen mit 2 Stellplätzen und kurze Einfahrt zu diesen. Das ist eine Landstraße, 50kmh. Kann die Straßenbehörde Niedersachsen verlangen, dass ich nur VORWÄRTS sowohl ein/ausfahre, Platz schaffe quasi im Garten zum rangieren?

Die Straße/Zufahrt ist sehr übersichtlich, Geh/Radweg 3m breit plus rechts davon noch ein befestigter Seitenstreifen 3m. Es ist auch kein nonstop Verkehr.