Der Fotograf ist schonmal nicht automatisch der Urheber der Fotos. Dies wäre nur der Fall, wenn die Urheberschaft an der Fotografen abgetreten worden ist, was ich einfach mal extremst start anzweifeln will.

Ansonsten gilt das Urherberrecht liegt immer bei der Abgebildeten Person. Sind diese bereits seit mehr als 10 Jahren tot kann das Foto ohne weitere Einschränkung veröffentlicht werden.

KunstUrhG

§22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

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Da so viele Faktoren relevant sind ist das nur schwer zu Beantworten.

Es "könnte" Eisenmangel sein.
Zumindestens würden bei mir ähnliche Symptome durch einen Eisenmangel verursacht. Bei mir war damals der normale Eisenwert in Ordnung allerdings war der Ferretin Wert vollkommen im Keller.

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Das ist ganz einfach. Windows hat diese Option vorgesehen, im Link wird beschrieben wie Du auf deine alte Windows Version zurück kommst!

http://www.pctipp.ch/tipps-tricks/workshops/artikel/windows-10-auf-alte-version-zuruecksetzen-so-gehts-82933/

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Nach §184v StGb hängt es maßgeblich von der Darstellung ab! Grunsätzlich gilt --> LASS DIE FINGER DAVON, es gibt nur Ärher

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

.

b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung,

§184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

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Dein Vergleich ist in diesem Fall vllt. aus deiner persönlichen Lager heraus verständlich allerdings ist es nach dem Gesetz her äußert kritisch und dementsprechend irrelevant. Denn sobald ihr euch in sexueller Hinsicht nähert wird daraus sexueller Missbrauch von Kindern § 178 StGB!

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_176.html

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Rückzahlung Kaution,Vermieter insolvent, wie gehe ich vor?

Hallo, liebe Community, kurz zu den Fakten: Ich bin letzten Monat aus meiner alten Wohnung ausgezogen, Grund waren hauptsächlich die ständigen Probleme bzw. Zuständigkeit mit dem Vermieter. Dieser ist insolvent und läßt sich durch eine Hausverwaltung vertreten. Sobald ich ein Problem hatte z.B. Handwerker dringend brauchte in der Wohnung, hieß es, wir sind nicht zuständig. Erst nach langen Querelen und Androhung Mietminderung wurde dann doch etwas repariert. Aber erst wurde ich von Pontius zu Pilatus geschickt und jeder hat versucht mich abzuwimmeln. Nun habe ich ja noch eine Kaution zurückzubekommen, auch wenn dies erst frühestens nach 3 Monaten möglich ist, ich weiß. Problem ist, den Vermieter selbst kann ich nicht ansprechen, denn es gibt gar keine Adresse, er lässt sich ja über die Hausverwaltung vertreten. Natürlich habe ich ihn schon schriftlich über die Hausverwaltung dazu aufgefordert und die Antwort der Hausverwaltung war, wann der Vermieter die Kaution zurückzahlt, darauf haben sie keinen Einfluss. Um es nochmal zusammenzufassen, ich komme an den Vermieter gar nicht ran, wie würdet ihr vorgehen ? Es gibt übrigens keinen Insolvenzverwalter sondern einen Anwalt, an den hatte ich mich früher auch schon gewandt, der hat aber auch immer versucht mich abzuwimmeln. Soll ich gleich die schweren Geschütze auffahren und ebenfalls einen Anwalt einschalten? Für mich sieht es danach aus, denn es ging bisher noch nie was im Guten. Übrigens, es gibt zum Glück ein Kautionssparbuch, Geld ist also nicht auf privatem Konto, er muss es also herausgeben. Danke im Voraus für Eure Antworten.

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Erstmal wäre zu klären ob der Vermieter tatsächlich Insolvent ist. Wenn ja, er als Privatperson oder seine Frima die wiederrum Eigentümer der Wohnung ist. In beiden Fällen wärst du Gläubiger und müsstest deine Ansprüche an den Anwalt bzw. den Insolvenzverwalter geltend machen.

Ansonsten habe ich diesen Auszug gefunden:

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Meldet der Vermieter nämlich Insolvenz an und wird das Mietverhältnis (z.B. wegen Kündigung des Mieters) beendet, erhält der Mieter seine Kaution wahrscheinlich niemals zurück. Denn wurde das Geld des Mieters für die Kaution nicht auf einem Treuhandkonto, sondern auf dem Privatkonto des Vermieters angelegt, handelt es sich um eine sog. Masseverbindlichkeit – das gesamte Vermögen des Vermieters (also einschließlich der Kaution des Mieters) fällt dann in die Insolvenzmasse. Zwar kann der Mieter dann theoretisch immer noch zu seinem Geld kommen, wenn er seine Forderung bei dem Insolvenzgericht anmeldet. Nur in den seltensten Fällen wird der Mieter jedoch sein Geld wieder sehen, da der insolvente Vermieter in aller Regel sehr viele Gläubiger hat. Der Mieter muss sich dann „hinten anstellen“ – was meistens vergeblich ist. Anders ist dies jedoch, wenn der Vermieter die Kaution auf einem Treuhandkonto angelegt hatte. Dann unterfällt dieses Konto nicht der Insolvenzmasse und der Mieter bekommt bei Ende des Mietverhältnisses sein Geld (auch praktisch) zurück. Hier bestand lange Rechtsunsicherheit.

Jetzt hat das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), diese Frage geklärt (Az.: IX ZR 132/06): „Dem Wohnraummieter steht dann ein Aussonderungsrecht an der von ihm geleisteten Mietkaution zu, wenn der Vermieter diese von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Andernfalls ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution in der Insolvenz des Vermieters bloße Insolvenzforderung“ Somit ist dem Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses dringend zu raten, den Vermieter aufzufordern, die Anlage der Mietkaution auf einem Treuhandkonto nachzuweisen. Dieser Anspruch kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Denn selbst wenn der Vermieter die Kaution nicht treuhänderisch anlegt, verhält er sich zwar gesetzeswidrig – hiervon hat der Mieter aber auch nichts, wenn der Vermieter in Insolvenz geht. "

(Quelle: http://www.mietrecht.org/mietkaution/faelligkeit-der-kaution-nach-auszug-des-mieters/)


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Wer hat einen guten Rat für mich parat?

Guten Morgen :)

Ich fange in 3 Wochen meinen ersten festen Job nach der Ausbildung an und bin eigentlich zwar ganz zufrieden aber irgendwie auch nicht. Ich wollte nie weg aus Hannover, ich liebe es hier und da mein Freund hier bei mir wohnt, werde ich auch nicht weg kommen. Seit meiner bestandenen Prüfung denke ich immer mehr nach und merke, dass ich gar nicht mehr ich bin. Ich möchte plötzlich die Welt sehen, Work&Travel machen, zu den SeaChefs gehen oder oder oder... ich möchte später 2 Kinder adoptieren, ich will endlich 2 Katzen aus dem Heim holen,und ich bin es Leid, dass ich die Wände nicht bunt machen darf und dass mein Freund jeden Tag nach der Arbeit an seiner Konsole zocken will. Mir fällt hier fast die Decke auf den Kopf. Ich bin fast 20 Jahre alt und hab richtig Angst vor Veränderungen. Und dabei passiert grade die große Verwandlung sozusagen. Ich schaffe es aber nicht, mich von ihm zu trennen... ich bin kein Single-Typ..ich habe mir geschworen, ihm niemals weh zu tun. Und ich halte mich an mein Wort. Aber irgendwie passiert grade alles auf einmal... ich bin seit Monaten in seinen besten Freund verknallt, der viel besser zu mir passen würde und darf nichts mit ihm anfangen...Richtige Freunde habe ich auch nicht, weil ich unzuverlässig bin und meinen Freund immer mitschleppe oder seinetwegen Zuhause bleibe.. ich laufe eines Tages einfach weg glaube ich. Dann muss ich mich vor nienandem rechtfertigen. Denn ich hab solche Angst davor, meinen.Freund weinen zu sehen... und er würde weinen... denn er liebt mich. Und ich ihn. Aber er schränkt mich ein.... ich will schreien und weglaufen... :(

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So ist es im Leben, manche Menschen entwickeln sich weiter und andere bleiben stehen. In eurem alter ist es vollkommen normal , dass sich die Lebenswege trennen, weil man sich in unterschiedliche Richtungen entwickelt hat (Wobei vergess das mit dem Alter, letztlich kann es immer passieren).

Es mag zwar löblich sein, dass Du deinen Freund nicht weinen sehen willst bzw ihn nicht verletzten möchtest. Aber ihn permanent Anlügen und etwas vormachen ist auch keine Lösung!

Es wirkt auf mich als würdest Du dein Leben endlich für dich entdecken.... und nun musst Du entscheiden wie es weiter geht!

Drücke Dir die Daumen, dass Du die richtige Entscheidung triffst.

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Was die Admins auf dem TS3 Server machen ist ihre Sache, dementsprechend kann es durchaus sein das Du gebannt wirst.

Ich würde es nur machen, wenn es entsprechend Bewiesen ist bzw. ich es selber gehört hätte. Unter den von dir geschilderten Umständen würder Ich euch beide für immer bannen!

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Geh zu deinem Arzt und Frag ihn!

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Was soll ich tun,nachdem ich mist gebaut habe?

Guten Abend,
Ich hab da mal richtig viel sch****e gebaut!Hört sich alles ein bisschen verwirrend an,brauche aber eure Hilfe!Habe große Schuldgefühle!
Aufjedenfall die Geschichte von vorne:
Ich und ein Mädchen waren total gut befreundet ,ich stand so halb auf sie und sie vlt auch auf mich , weil sie hat manchmal so typische Annzeichen gemacht (Blickkontakt,oder im chat etc.)haben uns auch total gut vertraut ,alleine getroffen etc.
Dann  haben wir uns leicht auseinander gelebt und sie hat einmal was vertrauenvolles ausversehen weitererzählt und dannach konnt ich ihr irgendwie nicht mehr richtig vertrauen.
Dann hat so ein Junge erzählt ,dass sie mich nicht mehr mag und sie hätte auch gute Gründe und dieser Verdacht hat sich ,dann verstärkt durch ein paar Ereignisse.
Dann hab ich über sie abgelästert und gesagt ,dass sie ne Schla**e ist und dass sie schlecht träumen soll aus Spaß und das ich sie nicht mehr mag (hat zu der ZEIT gestimmt ,aber jetzt hab ich emerkt ,dass sie mir doch noch was bedeutet).Dann  waren wir  nicht mehr so wircklich befreundet  und jetzt hab ich eingesehen dass ich total viele sch****e gebaute habe . Hab mich auch entschuldigt ,aber sie glaubt mir nicht wircklich,dass ich es ernst meine.
Ich weiss, ich war ein richtiges Arsc***ch und ein Idi*t ,weil man sowas nicht macht,aber jedem passieren mal Fehler.
Wie kann ich mich entschuldigen/was würdet ihr mir raten oder was würdet ihr in dieser Situation tun?
Mfg

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Da wirst Du nicht mehr viel machen können. Manche Fehler kann man nicht korrigieren, vor allem wenn um das vertrauen zwischen zwei Menschen geht.

Das einzige was Du meiner Meinung nach machen kannst, wäre dich nochmals aufrichtig zu Entschuldigen und hoffen, dass sie dein Verhalten verzeiht!

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Kurzum JA, mit gewissen Einschränkungen!

Auszug aus dem Donau Kurier

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Die Waffe ist fast immer dabei

Bild: Die Waffe ist fast immer dabei. Ingolstadt Ingolstadt (DK) Der Besitz von Schusswaffen ist streng reglementiert. Zu den wenigen Berufsgruppen, die grundsätzlich berechtigt sind, eine Waffe zu tragen, gehört die Polizei, um für Sicherheit und Ordnung im Land zu sorgen. „Polizeibeamte dürfen auch außerhalb ihres Dienstes eine Pistole, einen Revolver oder Pfefferspray mit sich führen“, erläutert Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium die rechtliche Lage. Das sei in einer Dienstvorschrift geregelt.

Ingolstadt (DK) Der Besitz von Schusswaffen ist streng reglementiert. Zu den wenigen Berufsgruppen, die grundsätzlich berechtigt sind, eine Waffe zu tragen, gehört die Polizei, um für Sicherheit und Ordnung im Land zu sorgen. „Polizeibeamte dürfen auch außerhalb ihres Dienstes eine Pistole, einen Revolver oder Pfefferspray mit sich führen“, erläutert Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium die rechtliche Lage. Das sei in einer Dienstvorschrift geregelt.

Das Führen ist auch zulässig „außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte“, heißt es in der Bekanntmachung des Ministeriums vom 9. September 2008 wörtlich. Das beinhaltet die dienstlich zur Verfügung gestellte Munition. Diese Erlaubnis trägt nicht zuletzt dem Umstand Rechnung, dass die meisten Polizisten den Weg von und zur Arbeitsstätte in Uniform zurücklegen oder mitunter auch mal außerhalb der regulären Dienstzeit direkt von daheim zum Einsatz fahren.

Kein Recht indes ohne Pflichten, daher ist der Umgang klar vorgegeben. So ist das Tragen dienstlicher Faustfeuerwaffen in der Freizeit bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und Fußballspielen oder bei Fahrten ins Ausland verboten. Dasselbe gilt im Urlaub, bei Krankheit oder sonstiger längerer Abwesenheit vom Dienst- und Wohnort – und im Übrigen auch nach dem Genuss von Alkohol oder der Einnahme von Medikamenten, die das körperliche Leistungsvermögen beeinträchtigen können. „Der Polizist ist außerdem für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe und der Munition verantwortlich und muss dafür sorgen, dass sie ihm nicht abhandenkommen“, sagt Frey.

Ingolstadt: Polizisten dürfen ihre Pistolen nach Dienstschluss mit nach Hause nehmen, unterliegen aber strengen Auflagen - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Ingolstadt-Die-Waffe-ist-fast-immer-dabei;art155371,2885836#plx513068407
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Eurojackpot und das normale Lotto sind zwei verschiedene Dinge!

Du kannst beides spielen, dann musst Du auch für beides einen Spielschein ausfüllen. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Kästchen (also Getippte zahlen), Dauer, zusatz Optionen usw...

Die Preise findest Du hier:

https://www.lotto-hessen.de/pfe/controller/InfoController/showPriceList?gbn=5&loc=de&jdn=5

Ansonsten sei Dir gesagt die Wahrscheinlichkeit beim Lotto (also 6 aus 49) zu gewinnen (Also 6 richtige plus Zusatzzahl) liegt bei

1 zu 139.838.160

Bei Eurojackpot

1 zu 95.344.200

Den Gedanken damit früher deine Arbeit nieder zu legen, kann man damit als äußerst gering betrachten.

Die Grundlagen dafür: GLÜCK

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Ich verstehe jetzt nicht wirklich, wieso er eine Stornierungsbestätigung von Dir haben will. Du hast Urlaub eingereicht, deine Reise Gebucht ohne auf die Genehmigung zu warten. Da ist der Schaden ja auf deiner Seite. Was er da mit der Bestätigung will verstehe ich nicht! Und deswegen sehe ich auch keinen Grund sie ihm vorzulegen.
Was Du in deiner Feizeit machst ist deine Sache insofern kann Dir auch nichts passieren. Solltest Du jetzt plötzlich während der angestrebten Urlaubszeit Krank werden, wäre der Arbeitgeber sehr misstrauisch.

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Warum sollte sich sein Verhalten ändern? Vllt wieder in der Anfangszeit aber dann ? Sich Trennen mit der Aussicht auf einen Neu-Start ist für mich inkosequent, entweder man kämpft gemeinsam darum oder es ist vorbei... alles andere ist für mich nur Heuchelei. Ihm scheint es ja auch egal zu sein was du machst, was widerrum zu seiner Einstellung während eurer Beziehung passt, denn schon da warst Du es ihm nicht Wert etwas zu ändern--

Er ist vergeben und Du willst warten bis sich der Herr evlt mal trennt?

Und nein, Du hast sehr sachline Gründe angeführt warum Du dich getrennt hast, mehr als Vergiss ihn kann man Dir meiner Meinung nach nicht raten !


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Grundsätzliches! Das sollten Sie wissen

Eltern sind auch für volljährige Kinder unterhaltspflichtig: Der Unterhaltsanspruch ist nicht an ein Alter, sondern an das Verwandtschaftsverhältnis geknüpft.

Nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung entfällt grundsätzlich der Unterhaltsanspruch, da das Kind auf eigenen Beinen stehen kann.

Eine Zweitausbildung müssen die Eltern im Regelfall nicht finanzieren.

Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Jeder Elternteil hat dann entsprechend seinem Einkommen einen Anteil zu zahlen.

Die Höhe des Unterhalts eines volljährigen Kindes ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, wenn das Kind noch bei einem Elternteil wohnt.

Lebt das volljährige Kind nicht mehr bei einem Elternteil, beläuft sich der monatliche Unterhalt auf 670 Euro. Studiengebühren und die Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung können als Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Eltern sind gemäß § 1601 BGB gesetzlich dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihres Kindes sicherzustellen. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit der Volljährigkeit. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, entfällt der Unterhaltsanspruch.

(Quelle: http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/)

Da er aber weder Krank noch sich  in einer Ausbildung befindet, muss er eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sollte er dies nicht tun verliert er seinen Anspruch auf Unterhalt. Allerdings würde er den Anspruch wiedererlangen sobald er eine Ausbildung beginnt.!

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Wenn es nur ein kleines Stück war wird es die Stelle entweder abschleifen und so lassen oder auffüllen ! Bei mir ist an den beiden mittleren Schneidzähnen ein Stück abgebrochen, die wurden einfach nur aufgefüllt und das hält schon ewig. Bezahlen musste ich bisher nie was


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