Ich wohne in einem Haus mit 8 Mietwohnungen und 2 Geschäften im Erdgeschoss (Friseur + Versicherungsbüro). Die beiden Geschäfte teilen sich einen Aufenthaltsraum und dort wird viel geraucht. Durch das offen lassen der Tür zieht der Zigarettengestank durch das ganze Treppenhaus und auch in meine Wohnung (leider trotz abdichten). Auch mehrmaliges Beschweren beim Vermieter brachte keine Besserung. Deshalb öffne ich ab und zu das Fenster im Treppenhaus, welches zu meiner Etage gehört, um etwas frische Luft zu bekommen. Vor 3 Tagen wurde nun der Öffner dieses Fensters abgeschraubt, sodass ich dieses Fenster nicht mehr zum kurzzeitigen Lüften öffnen kann! Klar kann ich auch andere Fenster öffnen (da sind die Öffner noch dran), aber für mich sieht es so aus, als wäre diese Handlung auch gezielt gegen mich gerichtet! Meine Frage: Ist das entfernen von Fensteröffnern im Treppenhaus überhaupt aus Feuerschutz- Gründen zulässig? Kann ich in diesem Fall irgendetwas tun, um gegen die permanente Gestankbelästigung etwas zu unternehmen?

Vielen Dank, K. Lehmann