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Also, richtig seriös kann er nicht sein, denn rein rechtlich gesehen ist ein Piercing erst ab 16 Jahren erlaubt und dann bis 18 auch nur mit dem elterlichen Einverständnis. In deinem Fall kommt es jetzt auf den Tätowierer an, ob ihm die schriftliche Zusage reicht, oder ob er verlangt, dass mindestens ein Elternteil wärend der Sitzung anwesend ist. Deine Schweser hat in dieser Beziehung leider gar keine Entscheidungsgewalt, da es sich bei ihr nicht um deine Erziehungsberechtigte handelt. Viel Glück :)