Müssen Umzugskosten bezahlt werden?

Hallo!

Meine Schwester hatte an 123umzugshelfer eine Frage nach einem Angebot gestellt. Sie wurde angerufen und um das Angebot zu berechnen wurde einiges abgefragt. Der Umzug wurde vorbehaltlich ihrer finanziellen Situation vom 06.08.24 auf den 29.08.24 gelegt, da sie die geforderte Summe der Anzahlung nicht überweisen konnte. Immerhin stolze 1500€!

Soweit so gut. Das Angebot kam am 30.07.24 per Mail als Korrektur. Sie sollte die Korrekturnummer bestätigen. Die Nummer hatte sie bestätigt, jedoch nicht das Angebot, was sie von 123umzugshelfer bekam. Dies nimmt die Firma zum Anlass, sie hätte mit meiner Schwester einen Vertrag geschlossen, den es eigentlich noch gar nicht gibt.

Meine Schwester lehnte das Angebot am 01.08.2024 ab. Doch aufgrund des angeblichen Vertrages will diese Umzugsfirma jetzt Zweidrittel der Kosten von etwa 3200€ auf sie abwälzen. Sozusagen als Schadenersatz. Für mich klingt das ganze nach Abzocke. Denn Umzugsverträge sind Dienstleistungsverträge und nicht widerrufbar. Online gehören sie zum Fernabsatzgesetz. Also wiederum doch wiederufbar? Ab er man kann sie jederzeit kündigen.

Außerdem habe ich festgestellt, dass die Abhol- und Lieferadressen beide nicht korrekt sind. Die Straßen und die Postleitzahlen sind falsch geschrieben. Insofern wäre der Vertrag, wenn es denn einer wäre, nichtig.

Meine Frage nun an euch: Ist das denn rechtens? Immerhin ist der Firma gar kein Schaden entstanden. Und Aufwändungen, bis auf die Angebotserstellung, gab es auch keine. Wie z.B Helferbeschaffung und Bezahlung oder alles, was den Umzug ansich betrifft. Auch sind noch 4 Wochen Zeit bis 29.08.24. Zeit, in der für diesen Tag ein anderer Umzug geplant werden kann. Mit anderen Worten, es ist noch nichts disponiert worden.

Hat jemand eine Idee, wie es rechtlich aussieht? Ich danke euch!

Karo

Internet, Kündigung, Schadensersatz, Umzug, Gesetz, Vertrag, Umzugskosten, Widerrufsrecht, Fernabsatz
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