Guten Tag allerseits, ich habe eine allgemeine Rechtsfrage.
Folgende Situation:
Ein Elternteil A kann nach der Scheidung den Unterhalt für ein minderjähriges Kind nicht vollwertig zahlen, da es zu wenig verdient. Die Unterhaltskasse springt ein, um den Unterhalt an Elternteil B zu zahlen, B erhält Unterhaltsvorschuss. Elternteil B klagt für das minderjährige Kind den Unterhalt ein - der Prozess zieht sich aber über Jahre. Bei Elternteil A entstehen entsprechende Schulden. Diese werden bis zur Volljährigkeit des bis dato noch minderjährigen Kindes nicht beglichen. Nun ist das Kind volljährig.
Meine Frage:
Der Unterhaltsanspruch besteht ja gemäß des Kindesunterhalts für das Kind und wird im Namen dessen eingeklagt. Wenn das Kind aber nun volljährig ist, ist es befähigt diese Klage selbst zu führen.
Steht das Geld für den Unterhalt bei erfolgreich geführtem Prozess nun dem Elternteil B oder dem Kind zu?