Folgendes Prozedere.

Ich habe die praktische Prüfung für Klasse B abgeschlossen. Ich bin 18 aber habe damals B17 beantragt und habe somit eine Bescheinigung, die als vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland gilt (mit 17 nur mit Begleitperson, mit 18 auch alleine).

Nun läuft diese ab aber ich habe den Führerschein noch nicht abgeholt.

Wenn ich nach dem Ablaufdatum noch damit fahre, ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur Fahren ohne Führerschein?