Nicht umsonst darf ein Elektroherd nur von einem eingetragenen Elektroinstallateur (im Elektroinstallateurverzeichnis des Energieversorgers) angeschlossen werden. Wo ist das Prüfprotokoll? Wäre es zum Wohnungsbrand gekommen, hätte die Versicherung den Schaden nicht reguliert bzw. zurückfordern können. -

Nun zum Fehler: "Kabelbrand?" Es kann evtl. die Heizplatte mit 400 V angeschlossen worden sein, müsste man mal prüfen oder ein Defekt (Kurzschluss) bei der Heizplatte vorliegen. Dazu kommt, ist die vorgeschaltete Sicherung zu hoch? Es gibt ja Herdanschlussdosen (diese mit Lüsterklemme bis 6 mm² Anschluss), die sind mit 20 A abgesichert, dieser Herd darf aber vielleicht nur mit 16 oder 10 A abgesichert werden. Dann schaltet diese bei dem Defekt nicht ordnungsgemäß ab. -

Auch ist denkbar, dass es zur Unterbrechung des Neutralleiters kam, dann entsteht ein sogenannter "imaginärer" Nullpunkt (Sternpunkt) und die Spannungen teilen sich nach der Belastung auf, d. h. es können durchaus mehr als 230 V an einer Heizplatte auftreten, wobei es zu einem höheren, als zulässigen Strom, kommen kann. Damit werden die Leitungen unzulässig heiß. Die Sicherung (LS) muss nicht unbedingt abschalten, wenn der Nennstrom des Herdes 10 A ist, die Sicherung aber 16 A.

Zum anderen, dass, was die "Vorredner" bereits geschrieben haben, die Klemmstelle war zu locker und es sind nur "Schmorstellen".

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Hallo,

bei der Übergabe der Anlage soll eine kurze Beschreibung der Anlage, was sie kann und macht erfolgen. Ich sage immer dazu: Bitte so erklären, dass es der Laie begreift...Also nicht, dass der Leitungsschutzschalter F1, der Fi-Schutzschalter F4 eingeschaltet wird und der Schütz Q3 anzieht. Sondern: Die Schutzorgane, darauf zeigen, sind für die Steuerung der Anlage, der FI für den Personenschutz der Schukosteckdose und der Steuerspannungstrafo für die SELV oder PELV, also Schutzkleinspannung oder Funktionskleinspannung zuständig ist. Der Schütz schaltet den Motor für den ....Antrieb ein. Die Meldeleuchte gelb, bedeutet Gefahr, z. B: ausgelöster Grenztaster oder Rot für Nothalt der Anlage, weil beispielsweise der Motorschutzschalter für den Antriebsmotor wegen Überlast ausgelöst hat. - 

also: Grüner Taster - Anlage EIN

rote Meldeleuchte: Gefahr - Überlast

u. s. w. 

2. Übergabeprotokoll,

Bedienungsanweisung, Schaltpläne Hauptstromlaufplan, Steuerungsstromlaufplan, Klemmenplan, Anschlüsspläne für Motoren, Logikplan SPS...


Prüfprotokoll, ggf. Mängelprotokoll, z. B. bei nicht intakter mech. Anlage...

Beim Prüfprotokoll bitte daran denken, dass FI UND Leitungsschutzschalter-Messergebnisse ausgefüllt werden. Ich empfehle den Kurzschlussstrom statt Schleifenwiderstand. Ik kann besser überprüft werden: Ik>Ia; Ia=k*In+20%

UL nicht vergessen oben bei den Pünktchen Sollwert z.B. 50V eintragen!

evtl. Materialliste, wenn gefordert. Diese so benennen, wie Sie beim Großhandel bestellen: RCD 4 pol. 400 V, 40/0,03 A oder Leitungsschutzschalter C16 1polig, 10 kA  Hersteller müssen nicht benannt werden. 

Dann mal morgen viel Erfolg! 

Viele Grüße Peter Rygulski


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Hallo Laui87, (ich arbeite seit 17 Jahren an einer großen Bildungseinrichtung und bilde alle diese Berufe aus bzw. führe Umschulungsmaßnahmen durch - als Honorardozent - gleichzeitig bin ich Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschuss des Handwerks Elektroniker Energie- u. Gebäudetechnik ) eine Umschulung ist deshalb kürzer, weil man voraussetzt, dass bestimmte technische und handwerkliche Vorkenntnisse vorhanden sind. Z. B. kommen Lehrlinge zu mir, denen ich zeigen muss, wie sie einen Hammer anfassen. Das ist kein Witz. Grundsätzlich gilt: Wer einen Elektroberuf hat, kann überall mit diesem arbeiten. Da ja hier Elektroniker Energie- u. Gebäudetechnik bereits vorliegt, dürfte es keine Probleme geben. Umgekehrt tut sich das Handwerk immer etwas schwer Betriebelektroniker einzustellen (weil sie nicht installieren können) Sicher, eine Unterputzinstallation ist nicht in der Ausbildung, aber Schlitze stemmen kann man schnell erlernen (ich bin selbst Handwerksmeister mit eigener Firma) - Der Ausbildungsschwerpunkt beim Betriebselektroniker liegt liegt mehr in der Steuer- und Regelungstechnik. Aber auch beim Gebäudeelektroniker werden Grundkenntnisse verlangt. Fazit: Eine Umschulung würde ich nur empfehlen, wenn der Abschluss schlecht war und die Kenntnisse nicht groß sind. Studieren: Lach, naja, ich habe jedes Jahr Abbrecher, weil sie es nicht schaffen. Elektroniker ist sehr anspruchsvoll. Wer in Mathe und Physik eine Eins hat, dann ist es kein Problem, eine Zwei ist auch in Ordnung, ansonsten würde ich lieber eine Facharbeiter/Geselle empfehlen und später mal an berufsbegleitende Weiterbildung denken. Es gibt schon genug Ingenieure, die keine Arbeit im Beruf haben und unter ihrer Qualifikation arbeiten. "Studieren" heißt "sich mühen" und nicht neben arbeiten gehen. Mit einem Abschluss "4" ist man letztendlich nicht mal ein guter Facharbeiter. Und die landen wieder bei uns... Übrigens, auch alle Prüfungen (egal ob HWK oder IHK) werden von Jahr zu Jahr schwieriger. Früher (vor 17 Jahren) hatte ich einen Durchfaller mal...Heute sind es bis zu 75 % - mit Wiederholgsprüfungen trotzdem noch 20 % - Tendenz steigend... Und die KIA-Studenten haben oft auch nur eine Vier in der Gesellenprüfung bei mir. Für mich sehr unbefriedigend, ich würde gern mal wieder eine Eins geben! Dann viel Erfolg! Viele Grüße Peter

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