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Nicht umsonst darf ein Elektroherd nur von einem eingetragenen Elektroinstallateur (im Elektroinstallateurverzeichnis des Energieversorgers) angeschlossen werden. Wo ist das Prüfprotokoll? Wäre es zum Wohnungsbrand gekommen, hätte die Versicherung den Schaden nicht reguliert bzw. zurückfordern können. -
Nun zum Fehler: "Kabelbrand?" Es kann evtl. die Heizplatte mit 400 V angeschlossen worden sein, müsste man mal prüfen oder ein Defekt (Kurzschluss) bei der Heizplatte vorliegen. Dazu kommt, ist die vorgeschaltete Sicherung zu hoch? Es gibt ja Herdanschlussdosen (diese mit Lüsterklemme bis 6 mm² Anschluss), die sind mit 20 A abgesichert, dieser Herd darf aber vielleicht nur mit 16 oder 10 A abgesichert werden. Dann schaltet diese bei dem Defekt nicht ordnungsgemäß ab. -
Auch ist denkbar, dass es zur Unterbrechung des Neutralleiters kam, dann entsteht ein sogenannter "imaginärer" Nullpunkt (Sternpunkt) und die Spannungen teilen sich nach der Belastung auf, d. h. es können durchaus mehr als 230 V an einer Heizplatte auftreten, wobei es zu einem höheren, als zulässigen Strom, kommen kann. Damit werden die Leitungen unzulässig heiß. Die Sicherung (LS) muss nicht unbedingt abschalten, wenn der Nennstrom des Herdes 10 A ist, die Sicherung aber 16 A.
Zum anderen, dass, was die "Vorredner" bereits geschrieben haben, die Klemmstelle war zu locker und es sind nur "Schmorstellen".