Ist deine AHK eingetragen worden oder hat sie ein e-Prüfzeichen und ist damit eintragungsfrei ?

Im ersten Fall sollte der Prüf-Ing. darauf geachtet haben, das die Angabe Anhängelast im Gutachten korrekt angegeben ist.

Im zweiten Fall ist der Halter des Fahrzeuges verantwortlich, das die maximale sich aus der Typzulassung sich ergebende Anhängelast im Betrieb eingehalten wird.

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren ohne Typeintrag der Zugeinrichtung ist ein fahrzeugspezifischer Maximalwert, eine Zugeinrichtung mit e-Prüfzeichen kann und darf deutlich darunter oder auch darüber liegen.

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Zu meiner Zeit - vor 25 Jahren - im Pionierbereich aus BW-Beständen TNT - Trinitrotoluol, PETN - Nitropenta, RDX, Hexogen.

Aus US-Beständen kam C4 dazu.

Aus NVA-Beständen eine "Sprengmasse formbar" - definitiv kein Semtex o.ä. , sondern eher an Bitumen erinnernd. Dunkelbraun/schwarz, klebrig mit Phenolgeruch.

Hersteller für BW zB Dynamit Nobel bei PETN

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