Muss man eine Abfindung nach Kündigung im Minijob angeben bei der Steuererklärung?
Nachdem mir 2015 meine Geringfügige Beschäftigung gekündigt wurde habe ich eine Abfindung erhalten, diese hat mein ehemaliger Arbeitgeber mit Steuerklasse 5 versteuert. Das gesammte Einkommen lag mit der Abfindung noch unter der zulässigen Einkommensgrenze von 5400€. Muss ich diese in meiner Steuererklärung angeben und wenn ja wo muss ich diese im Elsterformular eintragen.
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