Konto benutzen nach dem Tod mit einer Kontovollmacht ohne weitere Erben zu beachten?
Hallo,
Ich habe folgende Frage: Wenn ein Angehöriger verstorben ist und ich seine Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht von ihm habe, kann ich dann nach seinem Tod auf das Konto zugreifen und das Geld abheben (da ich es für die Beerdigung etc brauche)? Das Problem dabei ist, dass der Verstorbene 2 Kinder hat und nur eines davon die Vollmacht erteilt bekommen hat. Muss man dieses Geld rein theoretisch aufteilen aufgrund Erbe? Oder ist das egal weil das eine Kind eben die Vollmacht erteilt bekommen hat?
vielen Dank vorab.