Ich habe diese Frage schonmal gestellt, jedoch wurde diese (zurecht) gelöscht, da sie eher einer Frage glich, die eine Diskussion eröffnen würde. Deshalb werde ich diese Frage hier noch etwas präzisieren:

Ich spiele mit dem Gedanken Jura zu studieren, da ich das Glück habe mir große Informationen innerhalb kurzer Zeit gut zu merken. Mich würde es sehr reizen als Strafverteidiger zu agieren, doch genau hier liegt der Knackpunkt:

Wenn ich nun als Pflichtverteidiger für einen Kinderschänder oder Vergewaltiger einberufen werde, bei dem die Beweislast wirklich enorm bedrückend ist, gibt es dann noch Möglichkeiten der Weigerung? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man so einen Menschen wirklich helfen will. Kann man als Anwalt in einem Fall wie diesen wirkilch das Beste für seinen Mandanten wollen? Gibt es hier möglicherweise Anwälte die als Strafverteidiger fungieren und sich mit dieser Situation auskennen?

Ich möchte hier keine Diskussion beginnen, da diese Frage sonst wieder gelöscht wird und ich keine Antworten bekomme, dennoch würde ich mich über fundierte (!) Meinungen freuen!