Dürfen Sportlehrer Entschuldigungen laut vorlesen (also den Grund)?

Hey,
unsere Sportlehrerin ist ziemlich gemein und macht sich den Spaß die Entschuldigungen (also den Grund, warum wir nicht mitmachen) laut vor der Klasse vorzulesen und uns darauf anzusprechen.
Wenn es nichts schlimmes wie z.B. eine Erkältung ist, macht sie nichts.
Aber bei anderen Sachen, wie z.B. Sportunfälle, etc. macht sie es immer.
Genauso, wenn jemand seine Regel hat. Da motzt sie sogar noch rum, weil es für sie kein Grund sei, deshalb nicht mitzumachen.
Heute konnte ich auch nicht mitmachen, weil ich vom Pferd gefallen bin und eine Gehirnerschütterung hatte (ich war auch im Krankenhaus). Das stand auch auf der Entschuldigung und sie hatte gemeint, es zuerst laut vorzulesen und dann noch in diesem "Du drückst dich doch nur"-Tonfall gesagt: "Ach, du bist vom Pferd gefallen".
Zudem hatte sie mir dann auch noch unterstellt, dass die Unterschrift von meiner Mutter bei der letzten Entschuldigung gefälscht sei.
Das hatte mich dann so aufgeregt, dass ich richtig zickig geworden bin, weil sie mir so etwas unterstellt (also die beiden Sachen).
Nun ja, ich bin ja nicht die Einzige, deren Entschuldigungen sie laut vorliest.
Aber darf sie das denn eigentlich?
Und wenn sie es nicht darf, was kann man dagegen tun?

PS: Grund muss bei ihr immer darauf stehen (auch bei einem ärztlichen Attest), da sie es sonst nicht annimmt.

Von einer Freundin ist die Mutter Ärztin und sie hatte einen Attest dabei (ob Grund darauf stand, weiß ich aber nicht mehr) und sie hatte ihr unterstellt, dass ihre Mutter den gefälscht hat.

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hallo franzi99,

zunächst gilt ungeachtet dessen, dass die sportlehrerin die entschuldigungen öffentlich vor der klasse vorließt folgendes :

§ 24 Schulordnung für öffentliche Grundschulen: (1) Schülerinnen und Schüler nehmen am Sportunterricht nicht teil, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Abstimmung mit der Sportlehrkraft festlegen, daß die Schülerin oder der Schüler am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt. (2) Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann verlangt werden.

§ 39 übergreifende Schulordnung: (1) Schülerinnen und Schüler nehmen am Sportunterricht nicht teil, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Abstimmung mit dem Sportlehrer festlegen, daß die Schülerin oder der Schüler am Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses teilnimmt. (3) Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen, insbesondere von ärztlichen und ausnahmsweise auch von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.

für deinen fall speziell habe ich kein aktuelles beispiel, jedoch hat das amtsgericht hamburg im jahr 2008 entschieden, dass eine pädagogische lehrkfraft die im deutsch unterricht mehrmals den grund der krankheit einer schülerin in das klassenbuch eingetragen hat dies nicht mehr tun darf, da die privatsphäre des kindes über der öffentlichen bekanntmachung des fehlens steht und daher dies nicht gemacht werden darf.

ich hoffe ich konnte dir helfen

juragirl1986

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