![](https://images.gutefrage.net/media/user/Franzii99/1444745391_nmmslarge.jpg?v=1444745391000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Juragirl1986/1444747596_nmmslarge.jpg?v=1444747596000)
hallo franzi99,
zunächst gilt ungeachtet dessen, dass die sportlehrerin die entschuldigungen öffentlich vor der klasse vorließt folgendes :
§ 24 Schulordnung für öffentliche Grundschulen: (1) Schülerinnen und Schüler nehmen am Sportunterricht nicht teil, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Abstimmung mit der Sportlehrkraft festlegen, daß die Schülerin oder der Schüler am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt. (2) Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann verlangt werden.
§ 39 übergreifende Schulordnung: (1) Schülerinnen und Schüler nehmen am Sportunterricht nicht teil, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Abstimmung mit dem Sportlehrer festlegen, daß die Schülerin oder der Schüler am Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses teilnimmt. (3) Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen, insbesondere von ärztlichen und ausnahmsweise auch von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.
für deinen fall speziell habe ich kein aktuelles beispiel, jedoch hat das amtsgericht hamburg im jahr 2008 entschieden, dass eine pädagogische lehrkfraft die im deutsch unterricht mehrmals den grund der krankheit einer schülerin in das klassenbuch eingetragen hat dies nicht mehr tun darf, da die privatsphäre des kindes über der öffentlichen bekanntmachung des fehlens steht und daher dies nicht gemacht werden darf.
ich hoffe ich konnte dir helfen
juragirl1986