Wenn diese Frage ernst gemeint ist, dann möchte ich nicht in deiner Nähe sein. Ich halte dich für eine Gefahr. Für dich selbst und für andere. ( keine Ironie )
Sei froh, dass du anders bist. Und Lego ist grundsätzlich für jung und alt geeignet. Ich muss es wissen....
Du bist doch viel zu gutmütig. Mal klar Stellung beziehen und sagen, dass du nicht die Suppenküche bist und immer und überall aushelfen kannst.
Deine "Freunde" verhalten sich respektlos, ja asozial. Ob bewusst oder unbewusst. Bewusst ist wahrscheinlicher. Wann erkennst du das endlich mal?
Sage ihnen sachlich deine Meinung. Dann werden sich einige deiner "Freunde" von dir abwenden, über dich schlecht reden oder gar mobben. Das ist die kranke Gesellschaft. Aufwachen!
Eine Monatskarte ist für den aufgedruckten Monat gültig. Also für April oder Mai. Niemals für beide Monate gleichzeitig. Auch nicht für den ganzen April und dann noch den 1. und 2. Mai. Sowas gibt es nicht.
Zunächst in eine fest verschließbare Münzkapsel legen. Dann diese mit einigen Küchenrollen - Papier umwickeln.
Die so eingewickelte Münze legst du dann in einem großen Briefumschlag ( Format B4 oder C4 . Der Umschlag muss drinnen unbedingt mit Folie gepolstert sein.
Den Brief verschickst du dann per Einschreiben Übergabe. Dann ist es wahrscheinlicher, dass er und sein Inhalt nicht verloren gehen. Kosten 1,45 € für das reine Porto, plus 2,50 € Gebühren für Einschreiben Übergabe.
Du kannst die Münze auch in einem kleinen Paket versenden, was mit 500 € versichert ist. Das darf aber eben nicht zu groß sein.
Außerdem musst du den Paketschein zwingend online oder an der Packstation kaufen. Dann kostet es dich nur 4,90 € . An der Packstation kannst du dein Paket auch gleich abgeben.
Es gibt keine guten Filmreihen, wo alle mindestens 2 Fortsetzungen gut sind. Also 3 Filme zu einer Reihe alle top sind.
Es gibt The Descent 1 und 2 . Eine der wenigen Filme, wo der Nachfolger so gut wie das Original ist. Aber das sind eben nur 2, nicht 3 .
Bei Wrong Turn gilt einzig der erste Teil als sehr gut. Insbesondere den fünften und sechsten Teil kann man dagegen komplett knicken.
Denkst du es gibt 20 Millionen Wachmänner? Die müssen erst einmal zum betreffenden Automaten fahren. Das kann ein paar Minuten brauchen.
Zudem sind fast alle Geldautomaten mit Farbbeuteln ausgestattet. Bedeutet: werden die Automaten gesprengt, aufgebohrt oder sonstiges, dann platzt da drin Farbe, die das Geld unbrauchbar macht und eventuell auch die Räuber erfasst.
Die Farbe geht mit normalen Reinigungsmitteln nicht ab. Die Reinigungsmittel zum lösen der Farbe haben nur die Polizei, Justiz und ähnliche Behörden.
Im Übrigen wird, wenn, das Gelände um den Geldautomaten rum bewacht. Normalerweise werden die Bänder von Überwachungskameras nur nach Straftaten ausgewertet.
Amerikanische Schauspieler sind zumindest und oft bei Veranstaltungen wie dem Oskar sehr schlecht. Immer dasselbe dumme, unehrliche Geschluchze, Geschleime, Gestekuliere. Abartig!
Nein. :D
Ist es ganz klar nicht. Egal was in den AGB steht. Die höheren Gebühren stellen "Strafzahlungen" ( aus "Rache" wegen der Kündigung ) dar. Solche sind unzulässig.
Ihr solltet den gesamten Sachverhalt unbedingt an die Verbraucherzentrale weiterleiten. Zudem: der Anbieter darf die Leistungen nur nach Maßgabe von § 45k TKG sperren.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45k.html
Ja, ist in Ordnung. Aber nicht mehr als 2,50 € .
Wenn, dann nur Hausfriedensbruch. Unbefugtes betreten ist eine Feststellung, kein Straftatbestand.
Ja, die Anzeige kann fallen gelassen werden. Denn bei Hausfriedensbruch handelt es sich um ein Vergehen und einem reinen Antragsdelikt. Das kann nur auf Strafantrag des Berechtigten verfolgt werden. Wird der Strafantrag noch vor einer eventuellen Anklageerhebung oder einer anderen Entscheidung zurückgezogen, dann hat sich die Sache erledigt.
Wenn ihr euch noch nichts an Straftaten geleistet habt, dann wird die Sache wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt oder ihr kommt mit 10 bis 30 Sozialstunden davon.
Wenn man Trinkgeld schon explizit fordert, würde ich definitiv keines geben. Keinen einzigen Cent.
Streaming ist jetzt immer noch legal, so lange man die Filme nur anschaut ( nicht runter lädt ) . Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ändert nichts an der derzeitigen Lage.
Erst wenn es ein neues Gesetz oder mindestens 2 Urteile höherer Gerichte dazu gibt, sollte man Streaming meiden.
Anschließend an die sehr gute Antwort von Darkmelvet ( solltest ihn auszeichnen, er war zuerst da. Eine Auszeichnung geht erst, wenn deine Frage mindestens 24 Stunden alt ist ), möchte ich ausführen:
Es gelten hier die § 5, Absatz 1 und § 28, Absatz 1, Satz 5 des Jugendschutzgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html
Wenn, dann kann das Ordnungsamt oder die Polizei dem Veranstalter ein Bußgeld auferlegen. Aber auch nur dann, wenn man ihm nachweisen kann, dass er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Zu seiner Pflicht gehört es meiner Auffassung nach, ca. 23:50 Uhr per Durchsage darauf hinzuweisen, dass ab spätestens 0 Uhr alle Personen unter 18 Jahren unverzüglich die Veranstaltung verlassen.
Um ca. 0:05 Uhr sollte der Veranstalter diese Durchsage noch einmal wiederholen. Ab spätestens 0:10 Uhr sollte er das dann vom hauseigenen Sicherheitsdienst kontrollieren lassen. Damit hätte er seine Pflicht erfüllt.
Unter der Woche ( Werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr ) das Jugendamt und das Ordnungsamt rufen. Das Jugendamt allgemein über die Zustände informieren. Betone dabei, dass du zwingend anonym bleiben möchtest.
Polizei solltest du nur bei akuter Gefahr/schlimmeren Straftaten ( nicht bei Beleidigungen ) rufen und dann auch den Notruf wählen. Die Bedrohungen dieser Assis brauchst du nicht anzeigen. Denn du hast keine Zeugen. Damit laufen Anzeigen ins leere.
Hast du denn nicht mal 1 - 3 selbstbewusste Männer oder auch Frauen, die den Tussen mal ne heftige Ansage machen können?
Wichtig ist insoweit, welche Wohnungsfläche in eurem Mietvertrag steht. Ist die mit den örtlichen Kosten der Unterkunft ( KDU ) - Richtlinien vereinbar, dann ist alles ok.
Inwiefern die tatsächliche Nutzungsfläche größer als die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist, ist nicht wirklich relevant. Denn: ein Vermieter kann ja auch einer 3 köpfigen Familie eine 75 qm Wohnung vermieten ( zulässig ), aber theoretisch noch dazu eine weitere Wohnung zur Verfügung stellen.
Der KDU Höchstsatz muss euch so oder so gezahlt werden. Wenn ihr innerhalb diesem liegt, dann ist alles super. Rechtlich gesehen darf das Jobcenter euch nun nicht die KDU kürzen oder gar einstellen.
Das Einzige was das Jobcenter jetzt tun kann, ist euch einen Kostensenkungs - Aufforderungs - Bescheid zuzusenden. In dem wird stehen, dass eure Wohnung/euer Haus unangemessen groß ist und ihr daher nach § 22 SGB 2 innerhalb von 6 Monaten eine angemessen große Wohnung/Haus suchen, oder die Kosten zum Beispiel durch Untervermietung senken sollt.
Hiergegen solltet ihr umgehend Widerspruch einlegen. Gleichzeitig solltet ihr einen Antrag auf Einstweilige Anordnung ( auch Einstweiliger Rechtsschutz - ER-Antrag ) beim Sozialgericht stellen. Das ist eine Art Schnellklage, die kostenlos und ohne Anwaltszwang ist. Auch bei Ablehnung entstehen euch keine Kosten.
Man schreibt hier:
"Adresse. Dazu eure BG Nummer.
Dann `Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz`
`Anordnungsanspruch` :
Hier schreibt ihr, dass euch mit Bewilligungsbescheid vom .. .. .... ( Datum des aktuellsten Bewilligungsbescheid ) Leistungen in Höhe von ...., .. € sowie Kosten der Unterkunft in Höhe von ...., .. € bewilligt worden sind. Ihr also grundsätzlich Anspruch auf Alg 2 Leistungen habt.
`Anordnungsgrund` : Hier müsst ihr den "Rechtsbruch" des Jobcenters darlegen, warum euer Anliegen so dringend ist und ihr nicht mit einer normalen Klage zuwarten könnt.
Da schreibt ihr, dass ihr damals keine andere Möglichkeit hattet, als in das Gehöft zu ziehen, da ihr sonst obdachlos gewesen wärd. Zudem dieses Haus nur absolut einfachsten Standard aufweist und die zusätzliche Nutzfläche nur theoretischer Natur ist.
Und noch ein bisschen mehr. Einfach gut begründen. Wichtig ist, dass das Gericht von den Fakten und vor allem davon überzeugt ist, dass man euch sofort Recht geben muss. Und nicht auf eine normale Klage verweisen kann.
Den ER-Antrag unterschreiben mit Ort und Datum, und einmal kopieren. Original und Kopie an das für euch zuständige Sozialgericht schicken oder abgeben/einwerfen. Ihre könnt auch ohne Probleme euren Widerspruch gleich gemeinsam mit dem ER-Antrag ( also beides in einem Brief ) an das Sozialgericht schicken. Das ist zulässig und üblich.
Den Widerspruch müsst ihr dann aber auch einmal kopieren und dem Original beilegen. Die Kopien schickt das Gericht dann dem Jobcenter.
Die Entscheidung erfolgt zumeist innerhalb von 3 Monaten. Kann aber auch schon nach 4 Wochen ergehen. Das Gericht wird die Verhältnismäßigkeit des Ganzen zu bewerten haben und euch sicher Recht zugestehen.
Wenn es ablehnen sollte, so müsst ihr den Widerspruch abwarten. Hierfür hat das Jobcenter 3 Monate Zeit. Wird der Widerspruch abgelehnt ( Behördendeutsch "nicht abgeholfen" ), dann müsst ihr eine normale Klage beim Sozialgericht einreichen. Bitte auch wieder ein Kopie der Klage fertigen und dem Original beilegen.
Über diese Klage entscheidet eine andere Richterkammer als bei eurem ER-Antrag. Nur weil der ER-Antrag abgelehnt wurde, bedeutet das noch lange nicht, dass auch eure Klage abgewiesen wird.
Selbst wenn, so könnt ihr Berufung beim Landessozialgericht einlegen. Zumindest wenn der Streitwert 750 € erreicht. Das sollte hier gegeben sein. Normale Klagen vor dem Sozialgericht und die Berufung beim Landessozialgericht sind ebenso kostenlos und ohne Anwaltszwang.
Auch bei abgewiesenen Klagen entstehen keine Kosten. Erst bei einer abgelehnten Berufung durch das Berufungsgericht ( Landessozialgericht ) wird ein Anwalt nötig, wenn ihr Revision beim Bundessozialgericht einlegen wollt.
Hier solltet ihr euch aber vor der Einlegung der Revision von einem Anwalt beraten lassen. Alles vor der Revision kann ich euch erklären.
Tja, selber schuld der Hund. Erst völlig sinnfrei aggressiv werden und dann das Echo nicht vertragen.
Hast du irgendeine Störung? So wie du das Wort "Hilfe" geschrieben hast!
PayPal kann jeder Zeit ohne Begründung das gesamte Guthaben bis zu 6 Monate einbehalten. Laut ihren AGB . Nun überlege dir, ob du immer noch dort Geld einzahlen möchtest....
The Descent 1 und 2 .