Es scheint, dass du die Situation falsch einschätzt. Es ist ratsam, den Betrag zu zahlen, sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, die die Anwaltskosten übernimmt. Wenn der Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes einen Hinweis an oder auf der Zuwegung angebracht hat, ändert sich die Rechtslage bereits beim Halten erheblich. In den meisten Fällen wirst du eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen, die dich bei wiederholtem Parken auf dem Grundstück zur Zahlung von mehreren hundert Euro verpflichtet. Dies ist gängige Praxis.

Es wäre klug, daraus zu lernen und darüber nachzudenken, warum das Parken auf fremdem Eigentum keine gute Idee ist. Sei froh, dass du nicht an einen Eigentümer geraten bist, der dein Auto sofort abschleppen lässt. Dies wäre rechtlich einwandfrei und würde sofort zu höheren Kosten für dich führen.

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