Rückzahlung der Anwärterbezüge?
Guten Abend an Alle,
ich beginne demnächst eventuell ein duales Studium zum Finanzwirt. Folglich stellt sich mir die Frage, ob die Anwärterbezüge bei einem Nicht-bestehen einer Prüfung zurückgezahlt werden müssen.
ich danke euch im Voraus!
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Wirtschaft und Finanzen