Königreichsdienst, Februar 1974, S.3-6
"Die Tatsache, daß auf dem Gebiet des Tabakgenusses keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen, ändert jedoch grundlegend nichts an der Tatsache, daß es falsch ist, an der Herstellung oder dem Verkauf einer Ware zu verdienen, die den Nächsten schädigt.
Wenn daher jemand ein Tabakgeschäft besitzt oder eine Beschäftigung in einer Fabrik angenommen hat, die ausschließlich Tabakwaren herstellt, oder wenn es seine Aufgabe ist, Tabak zu verkaufen, oder wenn er als Landwirt den Anbau von Tabak auf seiner Farm überwacht oder sich dazu entschließt Tabak anzubauen, so sollte er beachten, daß er für das, was er tut, die Verantwortung trägt. Wie kann sein christlich geschultes Gewissen ihm gestatten, seinem Nächsten zu schaden, wenn er auf das, was geschieht, Einfluß nehmen kann? Die Brüder sollten in der Lage sein, die Schwere der Angelegenheit und auch die Schwere der Verantwortung abzuwägen, die dem Betreffenden zufällt, wenn im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung eine falsche Handlungsweise zutage tritt. Es sollte kein Zweifel darüber bestehen, daß es sich um ein schwerwiegendes Vergehen handelt, wenn jemandes Haupteinnahmequelle darin besteht, auf Kosten des Wohls seiner Mitmenschen den Tabakgenuß zu fördern. Eine solche Handlungsweise widerspricht eindeutig dem grundlegenden Gebot, seinen Nächsten wie sich selbst zu lieben (Matth. 22:39)."