Stornogebühr?

Guten Abend,

ich habe mich am 15.03.2021 darüber informiert eine OP zur Fettabsaugung zu machen, ich habe dann den von der Klinik zugesendeten Selbstauskunft ausgefüllt und nach zwei Tagen abgesagt. Der Termin sollte am 17.05.2021 stattfinden, am 17.03.2021 habe ich das ganze jedoch abgesagt, da ich zum einen aufgrund der Corona Pandemie nicht sicher war und ich auch am Telefon mehrmals geäußert habe noch nicht sicher zu sein. 

Nun habe ich eine Mail erhalten in der ich 500€ Mahngebür zahlen soll (ursprünglich nur 250€ aber diese Mail habe ich womöglich versehentlich gelöscht, weil das Thema für mich gegessen war). Laut der AGB der Klinik wird das auch so kommuniziert mit der Stornogebühr, jedoch bezweifle ich dass das so rechtskräftig ist. Es gibt ja ein Widerrufsrecht und unterschrieben habe ich auch nichts. 

Das ist deren AGB:

Sollten die vereinbarten Termine vom Patienten nicht eingehalten werden, werden dem Patienten folgende Stornierungsgebühren berechnet:

Stornierung bis 21 Tage vor dem vereinbarten OP-Termin 250.-€ 

Stornierung innerhalb 21 Tage vor dem vereinbarten OP-Termin500.-€

Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die OP-Anzahlung mit der fälligen Stornierungsgebühr 

(500 €) verrechnet. Verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet, Differenzbeträge nachgefordert.

Dem Patienten steht der Nachweis frei, dass Arzt kein Schaden oder der dem Arzt entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. 

Bei einer, vom Patienten gewünschten, Terminverschiebung bis 21 Tage vor dem ursprünglichen OP-Termin, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 75.-€, ein neuer OP-Termin vereinbart werden. Der neue OP-Termin muss innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab dem ursprünglichen OP-Termin) stattfinden. 

Sollte die OP-Anzahlung von Patienten noch nicht geleistet worden sein, ist diese sofort nach Erhalt der Bestätigung der Terminverschiebung fällig. 

Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden 500,- € Stornierungsgebühren berechnet. Eine Termin-Verschiebung oder Stornierung muss schriftlich erfolgen. 

Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Recht, Stornierung
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