Ich wohne in einer Mietwohnung der GWG München und habe seit mehreren Jahren das Problem, dass die Temperatur des Warmwassers an Wochentagen um die 50°C liegt und an Wochenenden nie über 45°C steigt. Seit einigen Monaten erreicht die Temperatur samstags und sonntags nicht mal 40°C. — Heute habe ich nur 37 Grad.
Die Sams- und Sonntage sind die Tage, an denen Menschen, die einer geregelten Arbeit nachgehen Zeit finden, ein Vollbad zu nehmen. Die Warmwasser-Kostenverteiler (Wasseruhren) messen bekanntlich nur das Volumen des entnommenen Wassers, nicht aber die Temperatur.
Das Umwelt-Bundesamt fordert zur Vorbeugung gegen das Wachstum von lebensgefährlichen Legionellen, dass die Warmwassertemperatur an der Zapfstelle immer mindestens 55°C haben muss.
Frage:
Kann ich deswegen gegen die GWG klagen? – Immerhin zahlen die Mieter mehr für weniger Energie und werden arglistig getäuscht.
Wie soll ich vorgehen, damit eine Klage Aussicht auf Erfolg hat?