Wegen der Verweigerung einer Unterschrift kann die elterliche Sorge nicht entzogen werden. Allerdings können Teile entzogen oder die Unterschrift durch Beschluss des Familiengerichtes ersetzt werden.

Möglicherweise kann es Sinn machen, wenn deine Mutter bei Gericht beantragt, die elterliche Sorge übertragen zu bekommen. Deine Schwester wird da nicht gegen vorgehen. In solchen Verfahren ist das Jugendamt immer automatisch Verfahrensbeteiligter. Darum macht es Sinn, wenn sich deine Mutter vom Jugendamt beraten lässt.

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Das ist dummes Zeug. Junge Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, haben einen sozialrechtlichen Anspruch auf Taschengeld (Paragraph 39 Abs. 2 SGB VIII). Taschengeld ohne das Einverständnis zu kürzen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung gem. Paragraph 246 StGB.

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Gibt es eine erwachsene Person, der du vertraust? Hol dir dort Rat und such das Gespräch mit deinen Eltern. Möglicherweise ist ihnen gar nicht klar, wie sehr du unter ihren Streitereien leidest.

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Du hast ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Das was du beschreibst, ist schon psychische Gewalt. Kindesmisshandlung würde ich es nicht nennen. Was deine Mutter macht, ist nicht in Ordnung. Such dir bitte Unterstützung bei einer Erziehungsberatungsstelle oder beim Jugendamt. Die dortigen Fachkräfte werden dann bei einem gemeinsamen Gespräch vermitteln. Deine Mutter hat wahrscheinlich gute Gründe, so zu handeln. Das machtces verständlich, ist aber keine Entschuldigung.

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